Re: gegenseitige rechtliche Absicherung bei Eheänl
Hallo,
nehmen wir mal ein anderes Beispiel: Ich weiß, dass ich mit einer dünnwandigen Hauptschlagader durch Leben laufe, die täglich platzen kann. Die OP-Kosten eines ausgebildeten Fachmanns sind mir zu teuer. Kann mir nicht jemand sagen, wie ich das selbst im heimischen Badezimmer mit der Nagelschere hinbekommen?
Unverheiratete Paare mit Grundbesitz und Kindern leben in einer ebenso großen Lebensgefahr, wenn ihre rechtlichen Beziehungen nicht von einem Fachmann wasserdicht abgesichert sind. Dabei sind allerdings auch dem Fachmann aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen Grenzen gesetzt. Dies Grenzen sind den wenigsten Betroffenen klar und die Aufklärung hierüber ist Gegenstand der (selbstverständlich nicht für umsonst zu habenden) Beratung.
Es muss dann individuell ein ganzer Maßnahmenkatalog entwickelt werden, was Arbeit kostet, die auch nicht umsonst zu haben ist. Und dann geht man am Schluss mit sauber geschärftem Risikobewusstsein und bestmöglicher Absicherung nach Hause und lebt nicht mehr in der kindlich naiven und extrem gefährlichen Vorstellung, dass "schon alles gut geht" nur weil man dies schließlich so will.
Einige Knackpunkte sind z.B.:
- Kein gesetzliches Erbrecht des nichtehelichen Lebenspartners
- Nicht mal ein Pflichtteilsrecht des nichtehelichen Lebenspartners
- Dafür Pflichtteilsansprüche der Eltern bzw. Kinder
- Minimaler steuerlicher Freibetrag des nichtehelichen Lebensgefährten als Testamentserbe mit maximaler Progression
- Ohne ausdrückliche Vollmachten keinerlei Rechte gegenseitig als Bevollmächtigte aufzutreten (nicht mal Auskunftsrecht im Krankheitsfall)
BTW: Es ist eine ziemlich blöde Idee, wenn bei zwei nichtehelichen Lebenspartnern nur einer im Grundbuch steht, wenn beide zum Lebensunterhalt beitragen.
Gruß vom Wiz
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