Strafbefehl aus der Schweiz

Von: , Frage gestellt am Fr, 10. Feb 2006

Hallo liebe Recht'ler,
angenommen eine deutsche Person war beruflich in der Schweiz unterwegs. Wegen Geschwindigkeitsübertretung ist ein Bußgeld fällig geworden. Nach diversen Schriftverkehren erhielt die betreffende Person einen Strafbefehl über Bußgeld, Verfahrenskosten und Urteilsgebühr.

Welche Möglichkeiten bestehen, diese Kosten zu vermeiden? Kann die Schweiz überhaupt in Deutschland vollstrecken? Welche Risiken ergeben sich durch eine einfache Ignorierung des in Empfang genommenen Einschreibens?

Viele Grüße

jartul

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 25 Minuten 0 hilfreich
    Re: Strafbefehl aus der Schweiz

    Hallo Jartul, Hallo liebe Recht'ler,
    angenommen eine deutsche Person war beruflich in der Schweiz
    unterwegs. Wegen Geschwindigkeitsübertretung ist ein Bußgeld
    fällig geworden. Nach diversen Schriftverkehren erhielt die
    betreffende Person einen Strafbefehl über Bußgeld,
    Verfahrenskosten und Urteilsgebühr.

    Welche Möglichkeiten bestehen, diese Kosten zu vermeiden?
    Keine! Sie sind ja schon angefallen!

    Kann:die Schweiz überhaupt in Deutschland vollstrecken?

    Ich habe zumindest schon Zwangsvollstreckungsaufträge bearbeitet gegen deutsche Einwohner, bei denen der Gläubiger in der Schweiz seinen Sitz hat. Der Gläubiger hatte dann über ein deutsches Inkassounternehmen oder einen in D ansässigen Rechtsanwalt vollstreckt - mit allen Konsequenzen natürlich.

    Welche Risiken ergeben sich durch eine einfache Ignorierung des in
    Empfang genommenen Einschreibens?

    Daß es schlicht und einfach immer teurer wird für Dich.
    Eine Ignorierung ist deshalb immer das unwirtschaftlichste und unsinnigste Verhalten.
    Gruss, Eva

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Strafbefehl aus der Schweiz

    Servus! Welche
    Risiken ergeben sich durch eine einfache Ignorierung des in
    Empfang genommenen Einschreibens?
    Die Person sollte sich in jedem Fall auch überlegen, ob sie in den nächsten Jahrzehnten nochmal in die Schweiz einreisen oder lieber das Risiko eingehen will, an der Grenze abgewiesen zu werden.

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Strafbefehl aus der Schweiz

      Die Person sollte sich in jedem Fall auch überlegen, ob sie in
      den nächsten Jahrzehnten nochmal in die Schweiz einreisen oder
      lieber das Risiko eingehen will, an der Grenze abgewiesen zu
      werden.
      Er würde - so er denn kontrolliert würde - wohl eher zur Kasse gebeten.
      Und Jahrzehnte sind´s nicht: die Vollstreckungsverjährung beträgt meines Wissens nach drei Jahre.
      Und in Deutschland kann die Schweiz, da sie nicht in der EU ist und entsprechende Vollstreckungsabkommen nicht Anwendung finden, nichts ausrichten.
      Also: drei Jahre lang einen Bogen um die Schweiz machen, dann war´s das - vielleicht, denn: 100%ig sicher bin ich mir da nicht. Wenn also jemand was anderes weiß oder irgendwelche Quellen hat, lasse ich mich gerne belehren oder bestätigen.

      Ciao, Wotan

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