Verkauf einer nicht-existierenden Service

Von: , Frage gestellt am Fr, 10. Feb 2006

Hallo alle,

Die folgende Situation:
Herr X bezahlt einen Flugticket bei der Firma Y GmBH mittels Überweisung.
Der Ticket ist aber nicht gültig, weil die Fluggesellschaft mit denen Flugzeugen Herr X fliegen soll, existiert gar nicht!!!
Der Flug findet nicht statt, und Herr X will sein Geld zurück. Die Firma Y GmBH antwortet, dass sie keine Schuld haben, weil sie auch nicht wussten, dass diese Fluggesellschaft ein "Phantom" ist (trotzdem, sie haben den Ticket Herrn X verkauft). Sie meinen, dass Herr X sein Geld, von der Fluggesellschaft bekommen soll und nicht von der Firma Y GmBH.
Die Fluggesellschaft hat aber keine Sitzung in Deutschland.
Was würden Sie Herr X raten, damit er möglichst schnell sein Geld zurückbekommt?

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 15 Minuten 0 hilfreich
    Zwischenfrage

    Hallo, Der Ticket ist aber nicht gültig, weil die Fluggesellschaft
    mit denen Flugzeugen Herr X fliegen soll, existiert gar
    nicht!!!
    Die Fluggesellschaft hat aber keine Sitzung in Deutschland.
    Existiert die Fluggesellschaft nicht oder hat sie nur keinen Sitz in Deutschland?

    Fragende Grüße
    Sticky

    • Antwort von nach 31 Minuten 0 hilfreich
      Re: Zwischenfrage

      Die Fluggesellschaft existiert nicht. Von dem Register, im Ausland, habe ich eine Antwort bekommen, dass diese "Fluggesellschaft" versucht, ein Registration zu bekommen. Der Prozess ist aber immer noch nicht abgeschlossen.
      Es sieht so aus, dass sie Tickets verkauft haben, bevor sie ihre Registration-Unterlagen fertig haben.

      • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
        nochmalige Zwischenfrage

        Hallo!

        Was meinst du mit nicht registriert? Existiert die Fluggesellschaft nicht, also die von dir genannte "GmbH" oder ist hat eine existierende GmbH keine Genehmigung als Fluggesellschaft tätig zu sein?

        Gruß
        Tom

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re: nochmalige Zwischenfrage

          Die Fluggesellschaft existiert nicht, die GmbH Firma A ist eine Reisebüro in Deutschland, die Flugtickets für die nichtexistierenden Flüge einer nichtexistierenden Fluggesellschaft verkauft.
          Eigentlich ist diese "Fluggesellschaft" eine Art GmbH, die aber keine Rechte hat, sich Fluggesellschaft zu nennen und Flüge zu übernehmen. Deshalb sind die Tickets "Fantom", weil sie nicht stattfinden, da die "Fluggesellschaft" keine Rechte zu fliegen hat.
          Ich hoffe, ich schaffe es zu erklären.
          Danke für die Interesse!

          • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
            Re^2: nochmalige Zwischenfrage

            Hallo! Eigentlich ist diese "Fluggesellschaft" eine Art GmbH, die
            aber keine Rechte hat, sich Fluggesellschaft zu nennen und
            Flüge zu übernehmen. Deshalb sind die Tickets "Fantom", weil
            sie nicht stattfinden, da die "Fluggesellschaft" keine Rechte
            zu fliegen hat.
            Ich hoffe, ich schaffe es zu erklären.
            Danke für die Interesse!
            Jetzt nochmalige Nachfrage: Ist das richtig: Es existiert die "Fluggesellschaft" und verkauft Flugtickets, jedoch hat diese keine Konzession Flüge anzubieten?

            Gruß
            Tom

            • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
              Re^3: nochmalige Zwischenfrage

              Ganz genau. Sie haben gedacht, dass sie die Unterlagen am Ende Januar kriegen, das ist aber nicht passiert. Und jetzt dürfen sie nicht fliegen, sie haben aber eine Menge Tickets verkauft.
              Wie denkst Du Tom, muss ich einen Anwalt suchen, oder geht es leichter, mein Geld zurückzubekommen. Alle Unterlagen habe ich bei mir (Überweisungen, e-mail mit dem Ticket).

              Gruss,
              John

            • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
              Re^4: nochmalige Zwischenfrage

              Hallo! Ganz genau. Sie haben gedacht, dass sie die Unterlagen am Ende
              Januar kriegen, das ist aber nicht passiert. Und jetzt dürfen
              sie nicht fliegen, sie haben aber eine Menge Tickets verkauft.
              Wie denkst Du Tom, muss ich einen Anwalt suchen, oder geht es
              leichter, mein Geld zurückzubekommen. Alle Unterlagen habe ich
              bei mir (Überweisungen, e-mail mit dem Ticket).
              Also konkrete Beratung ist ja hier verboten. Allgemein schadet es nie in solchen Fällen einen Anwalt aufzusuchen, erfahrungsgemäß wird eine solche Gesellschaft nicht besonders seriös sein und freiwillig zahlen. Ich würde auch sagen, dass Betrugsverdacht vorliegt, also es käme theoretisch auch eine Strafanzeige in Betracht und der Anschluss im Adhäsionsprozess falls es zur Anklage kommt.

              Gruß
              Tom

  2. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Verkauf einer nicht-existierenden Service

    Hallo John, Die folgende Situation:
    Herr X bezahlt einen Flugticket bei der Firma Y GmBH mittels
    Überweisung.
    Der Ticket ist aber nicht gültig, weil die Fluggesellschaft
    mit denen Flugzeugen Herr X fliegen soll, existiert gar
    nicht!!!
    Ich würde gegen das Reisebüro Y eine Betruganzeige erstatten. Ich bekomme den Eindruck, dass es wissen müsste, dass die leistung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erbracht werden kann.

    Ciao maxet.

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Verkauf einer nicht-existierenden Service

      Hallo! Ich würde gegen das Reisebüro Y eine Betruganzeige erstatten.
      Ich bekomme den Eindruck, dass es wissen müsste, dass die
      leistung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erbracht werden
      kann.
      Als Jurist reizt mich das zur Antwort: "wissen müsste" ist Fahrlässigkeit - daher keine Strafbarkeit wegen Betruges.

      Ich denke aber du meintest eh das richtige;-) - der Betrugsverdacht oder Verdacht der Beteiligung am Betrug liegt auf der Hand.

      Gruß
      Tom

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