Versicherungsschutz
Von: , Frage gestellt am Sa, 11. Feb 2006
Hallo,
nein, ich bin nicht im falschen Brett. Man hat
mich hierher verwiesen.
Ich hoffe, ich kann das Problem gut genug umschreiben.
Wenn jemand privat aber gegen Bezahlung Unterricht
erteilt, inwieweit ist er dann für die Teilnehmer
haftbar?
Also, wenn sich jemand beim Unterricht verletzt,
ist der Lehrer dann haftbar?
WEnn es sich bei dem Unterricht im weitesten
Sinne um eine Sportveranstaltung handelt, hat das
einen besonderen Einfluss auf die Haftung?
Hat es einen Einfluss auf die Haftung, ob der Unterricht
im Freien oder in eigenen Räumen stattfindet?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand hier
weiterhelfen könnte.
Gruß
Elke
