Re^2: Teledienstgesetz - Mediendienstestaatsvertra
Warum begründen die einen den Haftungsausschluß auf ihrer
Homepage mit dem Teledienstgesetz und die anderen mit dem
Medienstaatsvertrag?
Ich glaube nicht, dass der Haftungsausschluss damit begründet
wird. Du solltest dafür vielleicht mal ein Beispiel bringen.
Sorry, du hattest recht. Ich meint natürlich nicht den Haftungsausschlß, sondern die Impressumspflicht.
Eigentlich ergibt sich nur die Informationspflicht (Impressum)
aus den jeweiligen Normen.
Eben das ist mir nicht klar.
Wenn es ein Mediendienst ist, ist der
Mediendienstestaatsvertrag anzuwenden, wenn es eine Teledienst
ist, das TDG. Es ist also beides richtig. Kommt halt auf den
Einzelfall an.
Da ich kein Jurist bin, ist mir der Unterschied auch nicht so ganz klar.
Angenommen es wäre eine gewerbliche Homepage ohne Online-Shop wias wäre es dann?
Oder kannst du mir Beispiele nennen, woran man erkennen kann was was ist?