Teledienstgesetz - Mediendienstestaatsvertrag

Von: , Frage gestellt am Mo, 13. Feb 2006

Warum begründen die einen den Haftungsausschluß auf ihrer Homepage mit dem Teledienstgesetz und die anderen mit dem Medienstaatsvertrag? Die falsche Frage was "richtiger" ist will ich erst gar nicht stellen. Aber interessieren würde mich, was treffender ist. Es ist klar, daß überhaupt ein vollständiges Impressum vorhanden sein muß, egal nach wem-auch-immer.

SUGA

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Teledienstgesetz - Mediendienstestaatsvertrag

    Hi SUGA, Warum begründen die einen den Haftungsausschluß auf ihrer
    Homepage mit dem Teledienstgesetz und die anderen mit dem
    Medienstaatsvertrag?
    Ich glaube nicht, dass der Haftungsausschluss damit begründet wird. Du solltest dafür vielleicht mal ein Beispiel bringen. Eigentlich ergibt sich nur die Informationspflicht (Impressum) aus den jeweiligen Normen. Die falsche Frage was "richtiger" ist
    will ich erst gar nicht stellen. Aber interessieren würde
    mich, was treffender ist. Es ist klar, daß überhaupt ein
    vollständiges Impressum vorhanden sein muß, egal nach
    wem-auch-immer.
    Wenn es ein Mediendienst ist, ist der Mediendienstestaatsvertrag anzuwenden, wenn es eine Teledienst ist, das TDG. Es ist also beides richtig. Kommt halt auf den Einzelfall an.

    Gruß
    Andreas

    • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Teledienstgesetz - Mediendienstestaatsvertra

      Warum begründen die einen den Haftungsausschluß auf ihrer
      Homepage mit dem Teledienstgesetz und die anderen mit dem
      Medienstaatsvertrag?
      Ich glaube nicht, dass der Haftungsausschluss damit begründet
      wird. Du solltest dafür vielleicht mal ein Beispiel bringen.
      Sorry, du hattest recht. Ich meint natürlich nicht den Haftungsausschlß, sondern die Impressumspflicht. Eigentlich ergibt sich nur die Informationspflicht (Impressum)
      aus den jeweiligen Normen.

      Eben das ist mir nicht klar. Wenn es ein Mediendienst ist, ist der
      Mediendienstestaatsvertrag anzuwenden, wenn es eine Teledienst
      ist, das TDG. Es ist also beides richtig. Kommt halt auf den
      Einzelfall an.
      Da ich kein Jurist bin, ist mir der Unterschied auch nicht so ganz klar.
      Angenommen es wäre eine gewerbliche Homepage ohne Online-Shop wias wäre es dann?
      Oder kannst du mir Beispiele nennen, woran man erkennen kann was was ist?

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Teledienstgesetz - Mediendienstestaatsvertra

        Hallo SUGA, Da ich kein Jurist bin, ist mir der Unterschied auch nicht so
        ganz klar.
        Auch wenn Du Jurist wärst, würde es mich wundern, wenn Dir der Unterschied ganz klar wäre. Angenommen es wäre eine gewerbliche Homepage ohne Online-Shop
        wias wäre es dann?
        Oder kannst du mir Beispiele nennen, woran man erkennen kann
        was was ist?
        Da musst Du am besten mal in das Gesetz reinschauen. Da stehen ganz viele Beispiele, was ein Mediendienst und was ein Teledienst ist. Da man hier eine einzelfall Entscheidung treffen muss, kann die gewerbliche Homepage unter bestimmten Umständen als Mediendienst oder als Teledienst durchgehen. Kommt drauf an, was alles angeboten wird.

        Gruß
        Andreas

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