Re: GEZ bei Veröffentlichung eigener Werke (mp3)?
Hallo,
die Gema als Verwertungsgesellschaft wird sich nur darum kümmern, wenn man Urheberrechtlichen Schutz für sein MP3 geniessen möchte. Es gibt zwar einen "Wahrnehmungszwang" (§ 6 Urheberwahrnehmungsgesetz), der bezieht sich aber darauf, dass die Gema die Rechte des Urhebers wahrnehmen muss, wenn der Urheber es will. Nicht umgekehrt. Das wird leider in der Laiensphäre von angehenden Musikern verkannt. Nimmt man die Gema also nicht in Anspruch, kann man als Urheber alle seine Rechte aus dem Urheberrecht selber "nutzen". Der Urheber hat bspw. das Veröffentlichungs-, das Verbreitungs- oder das Verbreitungsrecht. Das nimmt ihm auch keine Gema, auch wenn man der vieles zutraut...
Mfg vom
showbee