GEZ bei Veröffentlichung eigener Werke (mp3)?

Von: , Frage gestellt am Mo, 13. Feb 2006

Moin,

mir ist zu Ohren gekommen, die GEZ würde aus irgendwelchen Gründen eigene Veröffentlichungen in Form von mp3 auf Internetseiten beanstanden... kann mir jemand etwas dazu sagen?

thx
moe.

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Minuten 1 hilfreich
    Re: GEZ bei Veröffentlichung eigener Werke (mp3)?

    Servus! mir ist zu Ohren gekommen, die GEZ würde aus irgendwelchen
    Gründen eigene Veröffentlichungen in Form von mp3 auf
    Internetseiten beanstanden... kann mir jemand etwas dazu
    sagen?
    Das kann ich mir nicht vorstellen. Der GEMA allerdings traue ich das schon eher zu...

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: GEZ bei Veröffentlichung eigener Werke (mp3)

      Sorry, ich meinte natürlich die GEMA... ;-)

      moe. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 3 Stunden 2 hilfreich
    Re: GEZ bei Veröffentlichung eigener Werke (mp3)?

    Hallo,

    die Gema als Verwertungsgesellschaft wird sich nur darum kümmern, wenn man Urheberrechtlichen Schutz für sein MP3 geniessen möchte. Es gibt zwar einen "Wahrnehmungszwang" (§ 6 Urheberwahrnehmungsgesetz), der bezieht sich aber darauf, dass die Gema die Rechte des Urhebers wahrnehmen muss, wenn der Urheber es will. Nicht umgekehrt. Das wird leider in der Laiensphäre von angehenden Musikern verkannt. Nimmt man die Gema also nicht in Anspruch, kann man als Urheber alle seine Rechte aus dem Urheberrecht selber "nutzen". Der Urheber hat bspw. das Veröffentlichungs-, das Verbreitungs- oder das Verbreitungsrecht. Das nimmt ihm auch keine Gema, auch wenn man der vieles zutraut...

    Mfg vom

    showbee

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