Generalvollmacht Gebührenordnung beim Notar
Von: , Frage gestellt am Di, 14. Feb 2006
Hallo,
danke für die Antwort erstmal, aber wie ich die Gebührenordnung verstehe, geht das immer nach dem Vermögen. Muß der Notar bei einer Generalvollmacht alles wissen (Vermögen), es geht sich doch nur um die Generalvollmacht. Wie verhält sich das, wenn man nicht alles angeben will.
Mir geht es darum, das später nicht alles der Staat bekommt, sollte mal Arbeitslosigkeit drohen oder ähnliches.
Danke
Bernd1
