Generalvollmacht Gebührenordnung beim Notar

Von: , Frage gestellt am Di, 14. Feb 2006

Hallo,
danke für die Antwort erstmal, aber wie ich die Gebührenordnung verstehe, geht das immer nach dem Vermögen. Muß der Notar bei einer Generalvollmacht alles wissen (Vermögen), es geht sich doch nur um die Generalvollmacht. Wie verhält sich das, wenn man nicht alles angeben will.

Mir geht es darum, das später nicht alles der Staat bekommt, sollte mal Arbeitslosigkeit drohen oder ähnliches.

Danke
Bernd1

0 Antworten zu dieser Frage

    Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!