Gebrauchwagenkaug-BGB-AT-Schuldrecht-AT
Von: , Frage gestellt am Di, 14. Feb 2006
Hallo allerseits,
hier ein simpler Fall, der mir Kopfzerbrechen bereitet.
K gibt einen PKW zum Gebrauchtwagenhändler V. V soll ihn verkaufen (Mindestverkaufspreis € 5.000) und parallel kauft K bei V einen Neuwagen (Preis € 5.000). Was passiert, wenn sich kein Käufer für den Gebrauchtwagen findet ? Ist K dann verpflichtet den Neuwagen zu bezahlen oder kann A sich vom Kaufvertrag lösen und ggf. Rückgabe des Gebrauchtwagens verlangen.
Niemand wusste, dass der Gebrauchwagen letztlich unverkäuflich ist und es wurden auch keine Abreden für diesen Fall getroffen, V hat sich wirklich bemüht den Wagen zu verkaufen.
Vielen Dank für alle Antworten
Liebe Grüße Astrachan
