erschließungsbeiträge zahlen oder nicht

Von: , Frage gestellt am Mi, 15. Feb 2006

Person A hat 1997 ein Baugrundstück gekauft,was bis auf 6m am Ende des Grundstücks auch erschlossen war.
Im Jahr 1998 hat Person A dann die Baugenehmigung von der Gemeinde erhalten, und auf dem Baugrundstück gebaut.Das Grundstück ist groß genug, um noch 2 weitere Gebäude darauf zu bauen und an den vorhandenen Kanal anzuschließen.
Das Grundstück ist aber für diesen Zweck noch nicht vermessen.Baugenehmigung würde aber von der Gemeinde jederzeit erteilt. In den nächsten Jahren besteht allerdingst kein Interesse an einem weiteren Bauvorhaben.
Die Gemeinde möchte jetzt aus den angrenzenden Grundstücken ein Neubaugebiet erschließen.
Und verlangt jetzt von Person A Erschließungskosten für die noch unbebaute Fläche.
Müßte Person A eigentlich nur für die letzten 6m Erschließungskosten bezahlen?

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