Auftragasbestätigung oder Auftrag per Fax

oder Email:

Hallo, Experten,

sind Auftragsbestätigungen oder Aufträge per Fax oder Email rechtsverbindlich oder müssen diese vertraglichen Vorgänge auf Papier mit Originalunterschrift erfolgen?

LG, Karin

Hallo,

sind Auftragsbestätigungen oder Aufträge per Fax oder Email
rechtsverbindlich oder müssen diese vertraglichen Vorgänge auf
Papier mit Originalunterschrift erfolgen?

ein Vertrag eine Willenserklärung bedarf in den wenigsten Fällen der Schriftform (Ausnahmen: Bürgschaften, Ausbildungsverträge und noch ein paar Exoten), d.h. ein Vertrag kommt auch auf Zuruf zustande. Der ganze Aufwand mit Auftragsbestätigungen u.ä. wird nur aus Beweisgründen unternommen.

Gruß,
Christian