Auftragasbestätigung oder Auftrag per Fax

Von: , Frage gestellt am Do, 16. Feb 2006

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Hallo, Experten,

sind Auftragsbestätigungen oder Aufträge per Fax oder Email rechtsverbindlich oder müssen diese vertraglichen Vorgänge auf Papier mit Originalunterschrift erfolgen?

LG, Karin

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 32 Minuten 0 hilfreich
    Re: Auftragasbestätigung oder Auftrag per Fax

    Hallo, sind Auftragsbestätigungen oder Aufträge per Fax oder Email
    rechtsverbindlich oder müssen diese vertraglichen Vorgänge auf
    Papier mit Originalunterschrift erfolgen?
    ein Vertrag eine Willenserklärung bedarf in den wenigsten Fällen der Schriftform (Ausnahmen: Bürgschaften, Ausbildungsverträge und noch ein paar Exoten), d.h. ein Vertrag kommt auch auf Zuruf zustande. Der ganze Aufwand mit Auftragsbestätigungen u.ä. wird nur aus Beweisgründen unternommen.

    Gruß,
    Christian

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