Toilettengang & Haftungsfrage
Von: , Frage gestellt am Fr, 17. Feb 2006
Liebe WWWler,
im Kinder-Brett wird gerade am Rande eines Threads darüber diskutiert, ob Grundschulkinder während der Stunde auf die Toilette gelassen werden müssen. Ich habe dazu mal eine haftungsrechtliche Frage.
Bei mir in der Grundschulzeit (vor 25 Jahren) war es tatsächlich untersagt, während der Stunde austreten zu gehen. Das musste grundsätzlich in den Pausen geschehen. Einige Eltern hatten sich damals darüber aufgeregt, aber die Schule lehnte eine Regeländerung aus haftungsrechtlichen Gründen ab. Es wurde in etwa argumentiert, dass Kinder nicht unbeaufsichtigt durchs Schulgebäude laufen dürften. Und da es außerhalb der Pausen keine Aufsicht gebe, müssten die Kinder eben bis zum Ende der Stunde einhalten. Ich kann das eigentlich auch heute noch nachvollziehen. Zumindest in der Krabbelgruppe meines Fitness-Studios ist das ganz klar geregelt: Wenn auch nur ein Kind aufs Klo muss, dackelt die ganze Gruppe gemeinsam dahin, weil die Betreuerin die Kinder nicht unbeaufsichtigt durch die Geräte in der alten Fabrikhalle des Studios laufen lassen darf.
Aber wie ist das denn heute an Schulen: Dürfen Kinder während der Stunde raus und was passiert, wenn ein Kind sich dabei verletzt, weil es irgendeinen Unsinn anstellt? Haftet dann die Schule?
Danke für einen Hinweis und viele Grüße,
Matthias
