Hallo Rechtsexperten,
mit welchen Folgen hat ein 14-jähriger Jugendlicher nachdem er beim Ladendiebstahl erwischt wurde zu rechnen? Gehen wir mal davon aus dass der Jugendliche bisher nicht polizeilich aufgefallen ist.
Ermahnung, Arbeitsdienst in sozialen Einrichtungen oder Bussgeld?
Man hört ja so einiges.
Einerseits will man ja nicht mit der Keule ausholen aber andererseits soll ja eine abschreckende Wirkung erzielt werden.
Ich möchte hier ausdrücklich keine Diskussion darüber lostreten ob es sinnvoll ist Crash-Kids auf psychologisch betreuten Abenteuerurlaub in die Karibik zu schicken.
Mich interessiert lediglich wie heutzutage verfahren wird.
Gruss Sebastian
Hallo Sebastian,
IANAL.
Aber:
Anzeige --> Protokoll bei der Polizei aufgenommen
–> Weiterleitung zum Staatsanwalt : es steht in
dessen Ermessen, was weiter geschieht.
Im Prinzip 3 Möglichkeiten:
- Nichts (wenn er denkt, dass Polizeikontakt genug
gewesen ist, wenn er überarbeitet ist, wenn er durch
das Polizeiprotokoll den Eindruck hat, dass der Jugendliche
in geordneten Verhältnissen lebt und die Gefahr einer
Wiederholung gering ist). Unwahrscheinlich, aber möglich. - Der Staatsanwalt verhängt Sozialstunden. Keine Ahnung
über die Menge dieser. - Es kommt zur Gerichtsverhandlung.
Wie es dann weitergeht, soll ein Berufener sagen als ich.
Großes Problem ist: zwischen polizeilicher Vernehmung
und Nachricht vom Staatsanwalt vergehen viele Monate.
Je länger das dauert, je eher wird die Strafe als will-
kürlich und ungerecht empfunden und nicht mehr in Zusammen-
hang mit der Straftat gebracht.
Gruß
Elke
Hallo,
in den Fällen, die ich kenne, wurden bisher immer Sozialstunden verhängt. 10 Stunden helfen in einem Tierheim, Altenheim o.ä.
Mit Bußgeld ist kaum zu rechnen, weil der Jugendliche wohl kaum über eigenes Geld verfügt.
Wenn die Arbeitsstunden geleistet wurden, wird das Verfahren eingestellt, zu einer Verhandlung wird es wohl kaum kommen.
Nur zur Jugendgerichtshilfe muss wohl die ganze Familie tapern und sich den Quatsch über die kriminelle Ader des Kindes anhören…
L.