Ehrenamtlicher Richter

Hallo,

nehmt einfach mal an, geneigte LeserInnen, ihr seid das erste Mal als ehrenamtlicher Schöffe beim Sozialagericht tätig.

Während der Verhandlung würdet ihr der Klägerin und dem anwesenden Gutachter je eine Frage stellen. Aufgrund der zweiten Frage würdet ihr nun vom vorsitzenden Richter belehrt, dass der Gutachter dazu bereits Stellung genommen habe und man (der Schöffe eben) sich zu konzentrieren habe und aufpassen muß.

Wie würdet ihr in dieser Situation reagieren ?

Gruss

Andreas

Ich würde auf meine Konzentration achten.

Und du?

Ich würde auf meine Konzentration achten.

Und du?

Hallo,

Ich würde auf mein Recht achten, zu fragen, was ICH will.

Gruss

Andreas

PS: man kann hier auch durchaus mit einem freundlichen „Hallo“ oder „grüß Dich“ beginnen und mit einer einfachen Grußformel schließen, macht sich einfach besser.

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PS: man kann hier auch durchaus mit einem freundlichen „Hallo“
oder „grüß Dich“ beginnen und mit einer einfachen Grußformel
schließen

…oder eine rechtliche Frage stellen, weil hier ja das Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ ist.

Levay

Servus!

Wie würdet ihr in dieser Situation reagieren ?

Ich würde den Richter in Gedanken mit einem hinteren Körperteil vergleichen und mir fürs nächste Leben fest vornehmen, auch Richter zu werden, um dann auch mal eine Sitzung leiten zu dürfen.

LOL

Herrlich!!! :smile:

Dieses Recht hast Du nicht!
Hallo!

Ich würde auf mein Recht achten, zu fragen, was ICH will.

Man muss ja nicht gleich ausflippen, weil man mal auf der Richterbank Platz nehmen darf. Der Schöffe, der nebenbei gar nicht so heißt, also nennen wir ihn beim richtigen Namen, der „Ehrenamtliche Richter“ darf entscheiden, er darf aber nicht einfach alles fragen, was er will.
Ich empfehle die Lektüre von § 112 des Sozialgerichtsgesetzes. Der Vorsitzende leitet die mündliche Verhandlung steht da und weiter: Der Vorsitzender hat jedem Beisitzer (das bist u.a. Du) zu gestatten, SACHDIENLICHE Fragen zu stellen.
Fragen, die ein Gutachter kurz vorher beantwortet hat, sind nicht sachdienlich .
Deswegen würde ich mich anschließen und empfehlen, der Verhandlung besser zu Folgen und zu erkennen, dass man nicht das Recht hat, zu Fragen, was man will, sondern zu Fragen, was sachdienlich ist.
Dennoch einen lieben Gruß und eine Menge angenehmerer Erfahrungen im Sozialgericht wünscht

Florian.

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An MOD bitte prüfen, ob Posting rechtlich ok
Hallo,

angenommen, es stellt sich die Frage, ob eine Person hilflos im Sinne des Schwerbehindertenrechtes ist. Weiter angenommen, der Gutachter hätte vorgetragen, dass die Klägerin Leistungen nach Pflegestufe 2 bezieht.

Weiterhin angenommen, der Richter meint, dass der ehrenamtliche Richter aus dieser Tatsache (Pflegestufe 2) erkennen muss, dass Hilflosigkeit vorliegt.

Wenn der ehrenamtliche Richter da nachfragt sehe ich keinen Anlaß, ihm über den Mund zu fahren.

Gruß

Andreas

Hallo!

Wenn der ehrenamtliche Richter da nachfragt sehe ich keinen
Anlaß, ihm über den Mund zu fahren.

Nun ja - der Richter wird deutlich gemacht haben, dass die Frage keine Rolle gespielt hat. Die Frage, ob er sich dabei im Ton vergriffen hat, wirst Du am besten selbst beurteilen können. Darüber kann man sich ärgern und der beste Ansprechpartner dafür ist vielleicht weniger dieses Forum als der besagte Richter im Anschluss an den Termin.

Gruß,

Florian.

Hallo an dieser Stelle.

Weiterhin angenommen, der Richter meint, dass der
ehrenamtliche Richter aus dieser Tatsache (Pflegestufe 2)
erkennen muss, dass Hilflosigkeit vorliegt.

Wenigstens hat der VDK eine Definition der Hilflosigkeit veröffentlicht: http://www.vdk.de/perl/CMS_Page.cgi?ID=de8721&SID=xD…
Ob das eine aber jetzt das andere bedingt, steht leider nicht drin…

Möge es dennoch nutzen
mfg M.L.