Rechtsberatungsgesetz
Von: , Frage gestellt am Do, 9. Mär 2006
Liebe Experten,
was verbietet eigentlich das Rechtsberatungsgesetz ?
Genauer: Wann stoßen Haus- und Mietverwalter eigentlich an die Grenzen dieses Gesetzes. Ist es dem Verwalter erlaubt z. B. einen Mahnbescheid zu beantragen ?
Darf ein Verwalter X eigentlich auch Leistungen für Mieter anbieten ? Z.B. er prüft die Nebenkostenabrechnung für Mieter, sieht die Belege bei der Verwaltung ein....
Wo kann man sich 100 % darüber erkundigen ?
Vielen Dank vorab. Ich freue mich auf Eure Antwort und danke für die Mühe.
joyyy
