Rechtsberatungsgesetz

Von: , Frage gestellt am Do, 9. Mär 2006

Liebe Experten,

was verbietet eigentlich das Rechtsberatungsgesetz ?

Genauer: Wann stoßen Haus- und Mietverwalter eigentlich an die Grenzen dieses Gesetzes. Ist es dem Verwalter erlaubt z. B. einen Mahnbescheid zu beantragen ?

Darf ein Verwalter X eigentlich auch Leistungen für Mieter anbieten ? Z.B. er prüft die Nebenkostenabrechnung für Mieter, sieht die Belege bei der Verwaltung ein....

Wo kann man sich 100 % darüber erkundigen ?

Vielen Dank vorab. Ich freue mich auf Eure Antwort und danke für die Mühe.

joyyy

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 21 Minuten 0 hilfreich
    Re: Rechtsberatungsgesetz

    Hallo. was verbietet eigentlich das Rechtsberatungsgesetz ?
    Zitat von http://www.sportylaw.de/2005/08/04/rechtsberatungsge...
    "Grundsätzlich verbietet das Rechtsberatungsgesetz anderen als Anwälten die Erledigung von Rechtsangelegenheiten." Siehe auch die FAQ:1129 hierzulande.
    Aber lt. http://log.handakte.de/archiv/006845.shtml soll es eine Neufassung geben. (Quellen: jurablogs.com - suche nach Rechtsberatungsgesetz) Genauer: Wann stoßen Haus- und Mietverwalter eigentlich an die
    Grenzen dieses Gesetzes. Ist es dem Verwalter erlaubt z. B.
    einen Mahnbescheid zu beantragen ?

    Darf ein Verwalter X eigentlich auch Leistungen für Mieter
    anbieten ? Z.B. er prüft die Nebenkostenabrechnung für Mieter,
    sieht die Belege bei der Verwaltung ein....

    Wo kann man sich 100 % darüber erkundigen ?
    Z.B. im Brett 'Mietrecht' oder beim Mieterbund. Damit verbunden auch beim BGH

    HTH
    mfg M.L.

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