Unbegrenzte Bewährung?

Ich hoffe, dass ich den Artikel diesmal richtig formuliere!

Hallo Experten,

Person A wurde mehrfach verurteilt, doch die Strafe wurde immer wieder auf Bewährung ausgesetzt. Person A hatte eine Körperverletzung begangen.
Nun hat Person A Bedrohungen gegen Person B und C gemacht, worauf Person A zu einem Jahr und zwei Monaten Haft verurteilt wurde.
Person A legte Widerspruch ein und nun gibt es eine neue Verhandlung beim Landgericht.
Kann Person A denn wiedermal „nur“ mit Bewährung davonkommen??
Ab wann gibt es keine Bewährung mehr?
Vielen Dank im voraus für die Antworten!
LG,
Maria

Hallo,
die Grundlagen für die Strafaussetzung findest du in den §§ 56 ff StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/56.html). Eine Strafaussetzung kann bei Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, bei Vorliegen besonderer Umstände auch bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren ausgesprochen werden. Das Gericht hat zu beurteilen, ob der Täter künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. Es gibt also keine fixen Regeln, „ab wann“ es keine Bewährung mehr gibt, das kann nur unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Täters beurteilt werden. Dass bereits eine Aussetzung erfolgte, kann zwar eine weitere Aussetzung verhindern, muss es aber nicht. Eine Beurteilung, ob ein Gericht bei dem von dir geschilderten Sachverhalt die Voraussetzungen für eine Strafaussetzung als gegeben ansieht, erscheint mir ohne genaue Kenntnis des Falles seriöserweise nicht möglich; ohne ein genaues Bild vom Täter zu haben, kann keine Prognose über die Erforderlichkeit des Strafvollzugs erstellt werden.
Grüße, Peter
(PS: Interessanterweise scheint es in Deutschland keine teilbedingte Strafe zu geben. In Österreich hat sich diese seit ihrer Einführung 1988 schon ziemlich bewährt.)

Und wenn du die Frage noch ein 4. Mal stellst. Die Antwort bleibt: Kommt drauf an was der Richter für ein Urteil spricht!

Gruss Ivo

Und wenn du die Frage noch ein 4. Mal stellst. Die Antwort

bleibt: Kommt drauf an was der Richter für ein Urteil spricht!

Gruss Ivo

Hallo Ivo,

ich werde meine Frage kein 3 . Mal stellen, geschweige denn ein 4. Mal!
Dass 2. Mal habe ich meine Frage gestellt, da ich dachte, dass in der kurzen Zeit wo meine Frage zu lesen war, nicht alle Experten sie gelesen hatten.
Du bist jetzt mal Person B - wenn Person A Person B bedrohen würde und sogar auf AB eine Morddrohung (eine sehr ernste!!) machte, hätte Person B keine Angst und würde sich vorab nicht erkundigen???

Gruß,
Maria

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Sorry, ich habe diese Frage in der letzten Woche 3 mal gleich beantwortet - allerdings scheine ich mich geirrt zu haben was den ersten Fragesteller betrifft.

Nochmals Entschuldigung.

Gruss Ivo

Hi Ivo,

es spricht für dich, dass du das klargestellt hast!

Logisch ist die Entschuldigung ist angenommen!
Wünsch dir noch `nen schönen Sonntag und
lG, Maria

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