Vertretung in Mitgliederversammlung Verein
Von: , Frage gestellt am Di, 14. Mär 2006
Hallo,
in der Satzung des Vereines "B" ist unter dem Passus "Mitgliederversammlung" keine Regelung enthalten, ob sich das Mitglied A per Vollmacht durch ein anderes Mitglied C vertreten lassen kann. (hinsichtlich Abstimmungen oder Beschlussfähigkeit der M.-Versammlung)
Ist die Vetretung dann möglich? Wenn ja welche Regelungen greifen dann (zB: ein Mitglied darf max. 10 per Vollmacht vetreten?).
Danke und Grüße
samson
in der Satzung des Vereines "B" ist unter dem Passus "Mitgliederversammlung" keine Regelung enthalten, ob sich das Mitglied A per Vollmacht durch ein anderes Mitglied C vertreten lassen kann. (hinsichtlich Abstimmungen oder Beschlussfähigkeit der M.-Versammlung)
Ist die Vetretung dann möglich? Wenn ja welche Regelungen greifen dann (zB: ein Mitglied darf max. 10 per Vollmacht vetreten?).
Danke und Grüße
samson
