Vertretung in Mitgliederversammlung Verein

Von: , Frage gestellt am Di, 14. Mär 2006
Hallo,

in der Satzung des Vereines "B" ist unter dem Passus "Mitgliederversammlung" keine Regelung enthalten, ob sich das Mitglied A per Vollmacht durch ein anderes Mitglied C vertreten lassen kann. (hinsichtlich Abstimmungen oder Beschlussfähigkeit der M.-Versammlung)

Ist die Vetretung dann möglich? Wenn ja welche Regelungen greifen dann (zB: ein Mitglied darf max. 10 per Vollmacht vetreten?).

Danke und Grüße
samson

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 2 hilfreich
    Re: Vertretung in Mitgliederversammlung Verein
    Hallo,
    in der Satzung des Vereines "B" ist unter dem Passus
    "Mitgliederversammlung" keine Regelung enthalten, ob sich das
    Mitglied A per Vollmacht durch ein anderes Mitglied C
    vertreten lassen kann. (hinsichtlich Abstimmungen oder
    Beschlussfähigkeit der M.-Versammlung)

    Wenn in der Satzung da nichts drinsteht, klares NEIN. §38(40)BGB

    Gruß
    Peter
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