Bestellung Poster

Hallo,

Beispiel: Herr X bestellt im Internet von einem Digitalfoto ein Poster 40X30cm und klickt zudem ausversehen auch noch die größere Variante 60X80 an (also beides). Bestellung geht sofort weg. Als er das Malheur bemerkt, schickt er sofort eine email, dass er das größere Poster nicht haben will (2 Minuten später). Das Unternehmen versendet trotzdem beide Poster + Rechnung. Da beide Beträge (für das große und kleine Poster) getrennt agerechnet werden und auch vom Konto abgebucht werden, bucht er das vom größeren Poster zurück. Jetzt kommt Mahnung vom Unternehmen über den Betrag + 10 Euro Mahngebühr.

Hat man eine Chance, wenn man es nicht bezahlt? Man hat ja sofort widerrufen und somit ist die Ware unbestellt zugesendet worden. Nach Zusendung wurde dem Unternehmen eine email geschrieben, dass Sie sich darüber äußern sollen, wie das Paket zurück geschickt wird (Herr X wollte keine weiteren Kosten haben - bestand deshalb darauf, dass er das Paket unfrei zurück senden kann oder das Unternehmen es abholt - es steht also immer noch bei Herrn X)

Ich bin dankbar für euren Rat!

Wirksamwerden v.Willenserklärungen ggü. Abwesenden
Hallo,

Beispiel: Herr X bestellt im Internet von einem Digitalfoto
ein Poster 40X30cm und klickt zudem ausversehen auch noch die
größere Variante 60X80 an (also beides). Bestellung geht
sofort weg. Als er das Malheur bemerkt, schickt er sofort eine
email, dass er das größere Poster nicht haben will (2 Minuten
später).

dazu: http://dejure.org/gesetze/BGB/130.html

Widerrufsrecht nach http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html fällt weg w/Abs. 4 Nr. 1

Denkbar ist Anfechtung wegen Irrtums
http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html
alelrdings besteht dann Schadensersatzpflicht
http://dejure.org/gesetze/BGB/122.html

Alles in allem ist der Hamster wohl gegessen.

Gruß,
Christian

Richtig. Oder?
Interessant wäre nun noch, ob der Fragesteller, der in Tirol wohnt, genauer gesagt im österreichischen Teil davon, in Österreich bestellt hat oder in Deutschland, und wenn in Deutschland, welches Recht dann eigentlich anwendbar ist (was Tom und Showbee uns sicher erklären können).

Levay

Rücknahme
Oder auch nicht, weil ich mich im Thread vertan habe.

Levay

Widerrufsrecht nach http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html
fällt weg w/Abs. 4 Nr. 1

Hallo,

sicher? Nach Kundenwunsch? Verderblich? M.E. besteht ein Widerrufsrecht.

Mfg vom

showbee

Verderblichkeit ist nur eine von mehreren Tatbestandsvoraussetzungen.

Levay

Da hat er sicher recht, es war ja auf ihn zugeschnitten, weil es ein persönliches Foto war

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

grrrr… ich bin wieder unkonzentriert:

eine von mehreren alternativen Tatbestandsvoraussetzungen („oder“)

Levay

Dann ist die Willenserklärung ja aber nie wirksam geworden, da er ja im gleichen Zuge sofort widersprochen hat, oder?

„Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder GLEICHZEITIG EIN WIDERRUF ZUGEHT.“

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Da hat er sicher recht, es war ja auf ihn zugeschnitten, weil
es ein persönliches Foto war

Hi,

aha, habe gedacht er hat ein Poster von irgendjemand bestellt… habe überlesen, das es ein „Abzug“ vom eigenen Bild war.

Dann ist natürlich WR ausgeschlossen.

Mfg vom

showbee

Dann ist die Willenserklärung ja aber nie wirksam geworden, da
er ja im gleichen Zuge sofort widersprochen hat, oder?

Hallo,

Bestellung via Internetshops sind sofort „im System“. Selbst wenn die Bestellung als Emailformular gefertigt war, kam die Widerrufmail zu spät.

Mfg vom

showbee

Bestellung via Internetshops sind sofort „im System“. Selbst
wenn die Bestellung als Emailformular gefertigt war, kam die
Widerrufmail zu spät.

Das sehe ich anders. Denn für die Frage des Zugangs ist nicht nur entscheidend, dass die Erklärung in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist (was hier dann wohl die Mailbox wäre). Der Zugang geschieht in dem Moment, in dem unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme zu rechnen ist. Das gilt allerdings nicht, wenn faktisch schon vorher die Kenntnisnahme erfolgte (habe es extra noch mal nachgelesen).

Darum ging ich zunächst auch wie selbstverständlich davon aus, dass exc Recht hatte. Inzwischen finde ich die Sache ein wenig komplizierter: Denn wann ist eigentlich „unter gewöhnlichen Umständen“ mit der Kenntnisnahme einer Bestellmail zu rechnen? Und wann wurde sie faktisch zur Kenntnis genommen? Da hier zwischen Bestellung und Widerruf nur zwei Minuten liegen, wäre es ja durchaus nicht abwegig zu denken, dass der Zugang eben doch zeitgleich erfolgte. Und dann wäre der Widerruf eben wirksam.

Levay

Inzwischen finde ich die Sache ein wenig
komplizierter: Denn wann ist eigentlich „unter gewöhnlichen
Umständen“ mit der Kenntnisnahme einer Bestellmail zu rechnen?
Und wann wurde sie faktisch zur Kenntnis genommen? Da hier
zwischen Bestellung und Widerruf nur zwei Minuten liegen, wäre
es ja durchaus nicht abwegig zu denken, dass der Zugang eben
doch zeitgleich erfolgte. Und dann wäre der Widerruf eben
wirksam.

Hallo Levay,

„unter gewöhnlichen Umständen mit der Kenntnisnahme rechnen“ ist also der entscheidende Knackpunkt. Nun stell ich mir mal einen Photo-Shop vor. Ich lade meine Digibilder hoch, klickklick, Größenwahl, Eingabe Kundennummer, klickklick, Auftrag ist Angenommen, automatische Bestätigung. Irgendwann kommt was mit der Post bzw. ich hole es beim Schl***** oder Ro****** ab.

So kenn ich es. Das zur Einleitung :wink:

Wie ist das nun in dem Fall mit den Willenserklärungen? Ob nun mein letzter Klick oder die Bestätigungsmail die Annahme des Vertrages sind, sei mal dahingestellt, aber fakt ist, auf der anderen Seite „sitzt“ ein Computer der die Sache ganz allein abspult.

Unter gewöhnlichen Umständen gehe ich davon aus, dass meine Daten direkt in die Vearbeitung gehen und sich im Druckverlauf in die Warteschlange einreihen. Es geht alles seinen Gang.

Was nun mit Emails und Widerrufen? Unter gewöhnlichen Umständen werden diese Photolabore ein Callcenter haben oder eine Abteilung die Kundenmails bekommt. I.d.R. werden diese aber nicht so fix sein, wie der PC arbeitet.

M.E. ist unter gewöhnlichen Umständen damit zu rechnen, dass die Bilder schneller gedruckt sind / in der Druckschleife sind als das eine Mitarbeiterin den Widerruf lesen kann. Selbst wenn ich hier Annehme, dass nach „clickcklick“ sofort in Outlook geswitched wird und eine Mail hektisch verfasst wird, sollten mindestens 30-60 Sekunden bis zum Absenden vergehen. Weitere 30-60 Sekunden bis der Mailanbieter die Daten übermittelt hat.

M.E. ist zwar die Email nach ggf. 60-120 Sekunden im Callcenter, aber da ist der „clickclick“ schon als Willenserklärung verarbeitet und die Bilder sind ggf. schon verarbeitet.

Btw.: Schl***** ist fix, Upload Montag 12Uhr und der Postbote klingelt Dienstag 14Uhr schon an der Tür…

Gruß vom

showbee

Btw.: Schl***** ist fix, Upload Montag 12Uhr und der Postbote
klingelt Dienstag 14Uhr schon an der Tür…

Dies war allerdings nicht der Fall, im Gegenteil, die Sendung brauchte 14 Tage, sie hatten also genug Zeit um die Mail zu lesen. Somit gehe ich davon aus, dass sie Kenntnis darüber hatten und die Falschbestellung nur ausnutzen wollten. Ich gehe davon aus, dass der Laden ziemlich unseriös ist.

Dies war allerdings nicht der Fall, im Gegenteil, die Sendung
brauchte 14 Tage, sie hatten also genug Zeit um die Mail zu
lesen. Somit gehe ich davon aus, dass sie Kenntnis darüber
hatten und die Falschbestellung nur ausnutzen wollten.

Hallo,

darum geht es leider nicht. Mein Beispiel war nur zur Verdeutlichung der technischen Abläufe gemeint. Es kommt nicht darauf an, wie lange jd. Zeit hatte eine Willenserklärung zu verarbeiten, sondern WANN er dazu erstmals in der Lage war. Es kommt darauf an, dass der Widerruf VORHER oder GLEICHZEITIG zugegangen sein muss. Dies kann m.E. ausgeschlossen werden.

Mfg vom

showbee

Hallo,

Darum ging ich zunächst auch wie selbstverständlich davon aus,
dass exc Recht hatte. Inzwischen finde ich die Sache ein wenig
komplizierter: Denn wann ist eigentlich „unter gewöhnlichen
Umständen“ mit der Kenntnisnahme einer Bestellmail zu rechnen?
Und wann wurde sie faktisch zur Kenntnis genommen?

es stellt sich nicht die Frage der Kenntnisnahme sondern des Zugangs. In der Tat ist meine Antwort erweiterungsbedürftig: Sind beide Emails außerhalb der gewöhnlichen Öffnungszeiten versandt worden, ist durchaus denkbar, daß der Zugang gleichtzeitig erfolgte. Wurde allerdings die Bestellemail automatisch verarbeitet, während die andere, „freihändige“ Email von einem Mitarbeiter per Hand bearbeitet werden mußte, sieht die Sache u.U. schon wieder anders aus.

Ganz so einfach, wie von mir dargestellt, ist die Sache also u.U. nicht.

Gruß,
Christian

Hi,
Herr X hat die Bilddatend gesendet?
und anschliesend die beiden Größen bestellt?
Wann das der Fall war, ist davon auszugehen daß Herr X damit beide
Druckaufträge gestartet hat.
Ja richtig, der Dienstleister legt nur von Zeit zu Zeit Papier nach
etc…
Den Rest erledigt der Kunde und die Maschine.
vermutlich war der Druck schon fertig als die Stornierung von X
jemand gelesen hat.

OL