Ich kann's einfach nicht lesen (§§-Dschungel)

Moin,

wer sieht sich in der Lage folgenden Satz 1 aus §14(4) EEG verständlich zu formulieren?

Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucher liefern, sind verpflichtet, den von dem für sie regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber nach den Absätzen 1 und 2 abgenommenen Strom anteilig nach Maßgabe eines rechtzeitig bekanntgegebenen, der tatsächlichen Stromabnahme nach §4 in Verbindung mit §5 angenäherten Profils abzunehmen und zu vergüten.

Wer nimmt was von wem ab und soll was an wen vergüten??? Ich seh den Wald vor Bäumen nicht mehr.

thx
moe.

Einfach mal zerlegen
Hallo Moe,

Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an
Letztverbraucher liefern, sind verpflichtet, den von dem für
sie regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber nach den
Absätzen 1 und 2 abgenommenen Strom anteilig nach Maßgabe
eines rechtzeitig bekanntgegebenen, der tatsächlichen
Stromabnahme nach §4 in Verbindung mit §5 angenäherten Profils
abzunehmen und zu vergüten.

Wer nimmt was von wem ab und soll was an wen vergüten??? Ich
seh den Wald vor Bäumen nicht mehr.

Ok. Erste Aufgabe: Subjekt suchen.
Gefunden: Elektrizitätsversorgungsunternehmen.

Zweite Aufgabe: Prädikat(e) suchen.
Gefunden: Verpflichtet abzunehmen und zu vergüten

Dritte Aufgabe: Objekt(e) suchen.
Gefunden: Strom (der von den Unternehmen abgenommen wurde)
Gefunden: Übertragungsnetzbetreiber (von denen der Strom abgenommen wird)

Jetzt klarer?

Grüße,

Anwar

Hallo Moe,

Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an
Letztverbraucher liefern, sind verpflichtet, den von dem für
sie regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber nach den
Absätzen 1 und 2 abgenommenen Strom anteilig nach Maßgabe
eines rechtzeitig bekanntgegebenen, der tatsächlichen
Stromabnahme nach §4 in Verbindung mit §5 angenäherten Profils
abzunehmen und zu vergüten.

Wer nimmt was von wem ab und soll was an wen vergüten??? Ich
seh den Wald vor Bäumen nicht mehr.

Ok. Erste Aufgabe: Subjekt suchen.
Gefunden: Elektrizitätsversorgungsunternehmen.

Zweite Aufgabe: Prädikat(e) suchen.
Gefunden: Verpflichtet abzunehmen und zu vergüten

Dritte Aufgabe: Objekt(e) suchen.
Gefunden: Strom (der von den Unternehmen abgenommen wurde)
Gefunden: Übertragungsnetzbetreiber (von denen der Strom
abgenommen wird)

Jetzt klarer?

Ja, danke, ich hatte mich da irgendwie festgefahren :wink:

thx
moe.

Hi,

Jetzt klarer?

Ja, danke, ich hatte mich da irgendwie festgefahren :wink:

Kann mir auch mal passieren. Wenn mir so was passiert (also reines Durchlesen einfach nichts mehr bringt), dann gehe ich genau wie gezeigt vor. Ganz stur nach Schema den Satzdurcharbeiten. Hilft eigentlich (fast) immer.

Grüße,

Anwar

Tach

LOL…

das ist doch noch gar nix…es gibt oder gab Steuervorschriften, da wurde/wird in der Literatur ernsthaft die These vertreten, dass sie wegen Unverständlichkeit gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verstossen und rechtswidirg bzw. verfassungswidrig sind.

Denksporterkenntnis
Hallo!

Also in Österreich wurden schon solche Gesetze aufgehoben. Einer der wohl berühmtesten Rechtssätze des VfGH stammt aus dem „Denksporterkenntnis“:

„Der Gesetzgeber muß der breiten Öffentlichkeit den Inhalt seines
Gesetzesbeschlusses in klarer und erschöpfender Weise zur
Kenntnis bringen, da anderenfalls der Normunterworfene nicht
die Möglichkeit hat, sich der Norm gemäß zu verhalten. Diesem
Erfordernis entspricht weder eine Vorschrift, zu deren
Sinnermittlung subtile verfassungsrechtliche Kenntnisse,
qualifizierte juristische Befähigung und Erfahrung sowie geradezu
archivarischer Fleiß vonnöten sind, noch eine solche, zu deren
Verständnis außerordentliche methodische Fähigkeiten und eine
gewisse Lust zum Lösen von Denksport-Aufgaben erforderlich sind
(VfSlg. 3130/1956 und 12420/1990).“

Gruß
Tom