Ehefrau hat Schulden: muss Ehemann büßen?

Guten Tag!

Eine beliebige Ehefrau in Deutschland hat Jahre vor ihrer Eheschließung viele Schulden angehäuft (bei mehreren Gläubigern). Ihrem Ehemann war das bekannt und er hat auch mitbekommen, dass schon mal ein Gerichtsvollzieher eine Eidesstattliche Versicherung abgenommen hat, dass sie selbst unvermögend ist. Es war eine reine Formsache mit dem Gerichtsvollzieher.

Nun kommt wieder ein Gerichtsvollzieher und verlangt die Ausfüllung eines Vermögensverzeichnisses, wo die Ehefrau wiederum Angaben machen muss zu ihren Besitztümern, Vermögen etc (sie besitzt nichts eigenes, nur Kleidung, aber bezieht Arbeitslosengeld).

Das Ausfüllen stellt an sich kein Problem dar für die Frau.
Was ist nun aber mit dem Ehemann und dem gemeinsamen Hausstand?

1.) Kann er für die „alten“ Schulden seiner Frau als Ehemann mit verantwortlich gemacht werden, also kann es sein, dass er, der über ein Gehalt verfügt, zahlen muss?

2.) Das Ehepaar hat in der Wohnung nur Dinge, die dem Ehemann schon vor der Ehe gehörten und Dinge, die der Ehemann ausschließlich mit seinem Gehalt gekauft hat.
Es ist für die Ehe kein besonderer Güterstand vereinbart worden, also gilt wahrscheinlich automatisch die Zugewinngemeinschaft.
Besteht die Gefahr, dass Gegenstände gepfändet werden können (die der Mann vor oder während der Ehe gekauft hat)?

Noch ein Hinweis: bei der Berechnung des Unterhalts für den auswärts lebenden Sohn der Ehefrau aus einer früheren Beziehung wurde ein bestimmter Unterhaltsbetrag fest gesetzt.
Die Höhe dieses Betrags errechnete sich nicht zuletzt aus dem Geld, was dem Ehepaar noch übrig bleibt, wenn alle üblichen Kosten bezhalt wurden (Miete, Strom, etc).
Das hiesse im Umkehrschluss, dass dem Ehepaar nun ja offiziell nichts mehr bleibt. Ich will sagen, an Geld ist also nichts mehr da, was praktisch durch eine Unterhaltssache schon geklärt wäre.
Vielleicht nützt diese Information was.

Was ist nun aber mit dem Ehemann und dem gemeinsamen
Hausstand?

Das, was während der Ehe angeschafft wurde, gehört zur Hälfte der Frau. Ob etwas, was zur Hälfte dem Ehemann gehört, gepfändet werden darf, entzieht sich meiner Kenntnis.

1.) Kann er für die „alten“ Schulden seiner Frau als Ehemann
mit verantwortlich gemacht werden, also kann es sein, dass er,
der über ein Gehalt verfügt, zahlen muss?

Nicht für die Schulden, die die Frau vor der Ehe gemacht hat.

2.) Das Ehepaar hat in der Wohnung nur Dinge, die dem Ehemann
schon vor der Ehe gehörten

Die sind auf jeden Fall nicht pfändbar.

und Dinge, die der Ehemann
ausschließlich mit seinem Gehalt gekauft hat.

siehe oben

Besteht die Gefahr, dass Gegenstände gepfändet werden können
(die der Mann vor oder während der Ehe gekauft hat)?

Das läßt sich nicht in einem Satz beantworten.

In diesem Fall wäre ein Gang zur Schuldnerberatung sinnvoll, allerdings bekommt man da nicht mal soeben einen Termin (wegen der starken Nachfrage).

Hallo!

Das, was während der Ehe angeschafft wurde, gehört zur Hälfte
der Frau.

Das ist nicht richtig, punkt. Das mag in gewissen Grenzen beim Güterstand der Gütergemeinschaft anders aussehen, bei der Zugewinngemeinschaft ist diese Aussage einfach falsch.

Florian.

Wie denn?

Hallo!

Das, was während der Ehe angeschafft wurde, gehört zur Hälfte
der Frau.

Das ist nicht richtig, punkt. Das mag in gewissen Grenzen beim
Güterstand der Gütergemeinschaft anders aussehen, bei der
Zugewinngemeinschaft ist diese Aussage einfach falsch.

Hallo,

wie ist es denn richtig?

so …
Auch hallo,
jedem gehört das, was er gekauft hat. Problematisch in diesem Fall ist
der Beweis. Deshalb teure Dinge immer mit Rechnung incl. Namen
erstehen.
Gruß
W