Guten Tag!
Eine beliebige Ehefrau in Deutschland hat Jahre vor ihrer Eheschließung viele Schulden angehäuft (bei mehreren Gläubigern). Ihrem Ehemann war das bekannt und er hat auch mitbekommen, dass schon mal ein Gerichtsvollzieher eine Eidesstattliche Versicherung abgenommen hat, dass sie selbst unvermögend ist. Es war eine reine Formsache mit dem Gerichtsvollzieher.
Nun kommt wieder ein Gerichtsvollzieher und verlangt die Ausfüllung eines Vermögensverzeichnisses, wo die Ehefrau wiederum Angaben machen muss zu ihren Besitztümern, Vermögen etc (sie besitzt nichts eigenes, nur Kleidung, aber bezieht Arbeitslosengeld).
Das Ausfüllen stellt an sich kein Problem dar für die Frau.
Was ist nun aber mit dem Ehemann und dem gemeinsamen Hausstand?
1.) Kann er für die „alten“ Schulden seiner Frau als Ehemann mit verantwortlich gemacht werden, also kann es sein, dass er, der über ein Gehalt verfügt, zahlen muss?
2.) Das Ehepaar hat in der Wohnung nur Dinge, die dem Ehemann schon vor der Ehe gehörten und Dinge, die der Ehemann ausschließlich mit seinem Gehalt gekauft hat.
Es ist für die Ehe kein besonderer Güterstand vereinbart worden, also gilt wahrscheinlich automatisch die Zugewinngemeinschaft.
Besteht die Gefahr, dass Gegenstände gepfändet werden können (die der Mann vor oder während der Ehe gekauft hat)?
Noch ein Hinweis: bei der Berechnung des Unterhalts für den auswärts lebenden Sohn der Ehefrau aus einer früheren Beziehung wurde ein bestimmter Unterhaltsbetrag fest gesetzt.
Die Höhe dieses Betrags errechnete sich nicht zuletzt aus dem Geld, was dem Ehepaar noch übrig bleibt, wenn alle üblichen Kosten bezhalt wurden (Miete, Strom, etc).
Das hiesse im Umkehrschluss, dass dem Ehepaar nun ja offiziell nichts mehr bleibt. Ich will sagen, an Geld ist also nichts mehr da, was praktisch durch eine Unterhaltssache schon geklärt wäre.
Vielleicht nützt diese Information was.