Hinweise zu betrugsanzeige?

Von: , Frage gestellt am Mo, 8. Mai 2006
hallo.

angenommen, jemand hat etwas bei ebay von einer privatperson ersteigert.
der verkäufer schickt daraufhin andere artikel (die im übrigen in keinster weise dem zweck des angebotenen artikels entsprechen und unter dessen wert liegen) mit dem hinweis, daß er die eigentlich angebotenen artikel nicht mehr finden kann und hofft, die "ersatzartikel" sind auch ok.

der käufer teilt dem verkäufer dann freundlich mit, daß das eben nicht ok ist, daß er nach § 323 BGB
"Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung" vom vertrag zurücktreten möchte und bittet um rückerstattung des kaufbetrags.

der verkäufer erklärt sich damit einverstanden und nennt einen termin für die überweisung, der jedoch ergebnislos verstreicht.
auf mehrmalige erinnerungen erfolgt keine reaktion.
der käufer möchte den verkäufer nun anzeigen bzw. mit einer anzeige drohen.
wäre hier der tatbestand des betrugs erfüllt? schließlich war dem verkäufer schon vor dem versand klar, daß er die angebotenen artikel nicht liefern kann. der käufer wurde aber vor vollendete tatsachen gestellt.
also hat sich der verkäufer doch nach §263 StGB einen rechtswidrigen vermögensvorteil dadurch verschafft, daß er durch unterdrückung wahrer tatsachen einen irrtum unterhalten hat...?
oder ist es doch ein ganz anderer tatbestand?

wie sollte eine anzeige formuliert werden?
und wo wird das angezeigt (käufer und verkäufer wohnen in unterschiedlichen bundesländern)?

gruß

michael

48 Antworten zu dieser Frage

      • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: betrugsanzeige?
        doch. dem paket liegt ein handschriftlicher zettel vom
        verkäufer bei, auf dem steht "sorry, ich kann ... nicht
        finden. habe dafür ... beigelegt. ich hoffe, das ist ok".
        wie sieht's jetzt aus?
        Genauso wie vorher. Betrug kann es ja nur sein, wenn von Anfang an klar war, dass die Sache nicht verfügbar ist. Auf dem Zettel steht ja nicht: "Ich wusste von Anfang an, dass ich das gar nicht liefern kann." Auch sonst halte ich Betrug für problematisch. Außerdem noch mal: Was soll's? Warum müssen die Leute immer die strafrechtliche Keule schwingen, und warum muss man immer versuchen, mit §§ zu argumentieren, die man selbst nicht versteht? warum das so viele leute machen, weiß ich nicht. ich
        persönlich mach's, weil mich einfach interessiert, wo welche
        rechtlichen zusammenhänge wie beschrieben sind und weil ich
        einigermaßen verstehen will, wie dieser juristischen
        kauderwelsch auf konkrete gegebenheiten abgebildet werden
        kann.
        Das ist ja auch ok, aber es geht jetzt ja nicht um bloßes Interesse, sondern es geht darum, mit einer Bezugsanzeige zu drohen. Also konkrete Anwendung. Und das ist doch völlig unnötig. für den blöden laien isses immer mord, wenn einer umgebracht
        wird. der jurist kennt dann noch totschlag und im affekt oder
        nicht und und und.
        Auch der blöde Laie weiß zumindest noch, dass es z.B. fahrlässige Tötung gibt. Eine Tötung ist natürlich nicht einfach per se Mord. Und Affekt und Mord schließen sich theoretisch auch nicht aus. ich will zwar kein jurist sein, aber der status des blöden
        laien gefällt mir auch nicht. eindruck schinden will ich also
        in erster linie bei mir selbst. reicht das als beweggrund,
        sich mit paragraphen zu beschäftigen?
        Du hast mich missverstanden. Ich kritisiere nicht dein Interesse - das finde ich löblich -, sondern dass du dich in einem konkreten Rechtsfall auf §§ berufen willst.

        Levay
        • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: betrugsanzeige?
          Hallo! Warum müssen die
          Leute immer die strafrechtliche Keule schwingen
          ...weil die Leute den Unterschied zum Zivilrecht nicht kennen... Es gibt aber schon einen wichtigen praktischen Grund: im Adhäsionsprozess bekommt man am billigsten einen Titel und gerade in solchen Fällen ist zwar das Prozessrisiko selbst nicht besonders hoch, aber das Einbringlichkeitsrisiko.

          Gruß
          Tom
        • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: betrugsanzeige?
          hallo levay. Du hast mich missverstanden. Ich kritisiere nicht dein
          Interesse - das finde ich löblich -, sondern dass du dich in
          einem konkreten Rechtsfall auf §§ berufen willst.
          da hast du mich mißverstanden bzw. ich hätte mich besser ausdrücken sollen.
          die formulierung einer eventuellen anzeige wäre natürlich frei von irgendwelchen paragraphen oder juristischen wortklaubereien.

          trotzdem wüßte ich gern - einfach aus persönlichem interesse an der materie -, mit welchen paragraphen ein eventueller staatsanwalt einem eventuell beschuldigten bei diesem sachverhalt zuleibe rücken würde/könnte - also welcher tatbestand hier tatsächlich vorliegt.

          gruß

          michael
          • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: betrugsanzeige?
            also welcher
            tatbestand hier tatsächlich vorliegt.
            Wahrscheinlich gar keiner. Nicht jedes rechtswidrige Verhalten ist auch strafbar. Wenn überhaupt an etwas zu denken wäre, dann an Betrug.

            Levay
            • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
              Re^6: betrugsanzeige?
              Wahrscheinlich gar keiner. Nicht jedes rechtswidrige Verhalten
              ist auch strafbar. Wenn überhaupt an etwas zu denken wäre,
              dann an Betrug.
              *uff* betrug hatten wir doch eigentlich schon ausgeschlossen... egal. mir reicht's jetzt.

              gruß

              michael
            • Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
              Re^7: betrugsanzeige?
              *uff* betrug hatten wir doch eigentlich schon
              ausgeschlossen... egal. mir reicht's jetzt.
              Ausgeschlossen nicht, es ist nur sehr unwahrscheinlich und jedenfalls nicht beweisbar. Daraus darf aber ja nicht geschlossen werden, dass ein anderes Delikt einschlägig ist. Andere Tatbestände sind hier erst recht nicht erfüllt!

              Levay
    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: betrugsanzeige? --> wie denn?
      Hallo!
      Vielleicht würde ja mal jemand der sich auskennt Michael helfen?
      Ich fände die Antwort recht in interessant.
      Ramona, Du zum Beispiel könntest doch auf Deinen eigenen Vorschlag antworten:
      "Ich habe bezahlt und nicht erhalten was abgemacht war. Ich möchte mein Geld zurück oder die vereinbarte Ware. Wie stelle ich das an?"
      Das wäre wirklich hilfreich für bestimmt viele eBayer, oder nicht?
      Abgesehen davon: sehr erheiternder Thread.
      Gruß
      Stefanie [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
      • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: betrugsanzeige? --> wie denn?
        Der Tipp war doch eindeutig: Es mit normalen Worten versuchen und nicht zwanghaft mit juristischen oder pseudojuristischen Ausdrücken.

        Levay
      • Antwort von nach 3 Stunden 3 hilfreich
        Re^3: oT
        Hallo Stefanie,

        ich habe unten (u.a. durch die Kennzeichnung oT) ganz deutlich gemacht, dass meine Antwort nur am äußersten Rande mit dem Thema zu tun hat - ebenso, dass sich meine Rechtskenntnisse im Wesentlichen auf einen gesunden Menschenverstand beschränen, weshalb man meine Postings in diesem Brett auch an einer Hand abzählen kann.

        Ich bin nur der Meinung, dass man nicht immer mit rechtlichen Kanonen auf alltägliche Spatzen schießen muss. Denkbar wäre doch zum Beispiel folgendes Vorgehen:

        1. Im Rechtsbrett in klaren, einfachen Worten, deren Bedeutung man kennt, meine unten formulierte Frage stellen.

        2. Im Auktionsbrett in klaren Worten meine unten formulierte Frage stellen. Das würde den OP wahrscheinlich auch eher in die Nähe einer praxisorientierten Antwort bringen.

        3. Da es sich um einen Fall handelt, der bei ebay sicher nicht zum ersten Mal vorkommt, dort mal in den FAQ nachsehen. Ich bin sicher, dort würde man schnell fündig.

        Es kann dem OP doch nur um zweierlei gehen:

        a) praktische Hilfestellung, wie er am Besten sein Geld zurückbekommt/ seine Ware erhält, oder

        b) eine rechtswissenschaftliche Analyse des Falles auf theoretischer Ebene.

        Seine Frage ist eben ein unglücklich formuliertes Mischmasch aus diesen Anliegen.

        Gruß
        Ramona


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