anwaltskosten
Von: , Frage gestellt am So, 14. Mai 2006
hallo.
folgende sachlage: person A fährt das geparkte auto von person B an. der spiegel ist beschädigt, schaden ca. 140 euro. person A entfernt sich vom unfallort, person C merkt sich das kennzeichen und steckt person B einen zettel an die scheibe. (jedoch ohne namen, adresse oder tel-nummer). es kommt zu einer "zusammenstellung" der autos bei der polizei. der sachverständige der polizei erkennt eindeutig den zusammenhang der schäden vom auto der person A sowie person B.
Person bestreitet alles und will alles über anwalt klären.
muss person B die anfallenden anwaltskosten dann zahlen für fall 1: schuld von A wird zweifelsfrei festgestellt, fall 2: es kann vor gericht nicht 100%ig festgestellt werden ob person A den schaden verursacht hat.
denn die anwaltskosten kämen dann ja im fall 2 zu den 140 Euro reperaturkosten dazukommen und daher wäre es ja eine überlegung wert, es dann doch sein zu lassen. (Person B ohne rechtsschutzversicherung.)
bei fall 1 würden dann war die reperaturkosten auf person A fallen, aber was nutzt es, wenn die anwaltskosten höher sind und person B darauf sitzen bleibt.
grüße
stefan
