Hallo zusammen,
mal eine äusserst blöde Frage, aber ich weiss es wirklich nicht besser. Gehen wir also davon aus, dass P im März 2005 im Verein Q Mitglied würde und zu diesem Behufe eine Aufnahmegebühr von n Euro entrichten würde. Nun war P für 1 Jahr „Mitglied auf Probe“, erfüllt alle Anforderungen für eine endgültige Mitgliedschaft und freut sich darüber, dass sie aufgenommen wurde. Kurze Zeit später kommen P jedoch arge Zweifel und P möchte aus diesem Verein nun wieder austreten. Dazu muss man sagen, dass es in unserem gestellten Beispiel keinerlei Differenzen - weder persönlicher noch finanzieller Natur - gibt, P „mag einfach nimmer“.
Nun ist die Frage: hat P irgendwelche Chancen, die Aufnahmegebühr (anteilig?) zurückerstattet zu bekommen? Und wie wäre das mit dem Mitgliedsbeitrag für 2006? Würde der bei - sagen wir mal fristgerechter Kündigung zum 1.6 - anteilig zurückgezahlt werden?
Achja: gehen wir weiters davon aus, dass der Verein Q die laufenden Kosten im vergangenen Jahr deutlich (über 20%) angehoben hätte*. Würde das was an der Sache ändern?
*wink*
Petzi
*offizielle Begründung sei hierfür nicht Geldgier sondern externe Aufwände, die in dieser Form notwendig seien.