Heiratsschwindler

Liebe Wissende,

Person A lernte Person B durch einen Internet-Chat kennen. Person B sprach schnell von Heirat usw.
Leider glaubte Person A alles, was Person B sagte.
Nachdem Person B die Person A um eine fünfstellige Summe erleichert hatte, aber keinerlei Anstalten machte zusammen zu ziehen, Hat Person A eine Betrugsanzeige gegen Person B gemacht.
Person B wurde in einem Strafverfahren - wo Person A als Zeuge war - zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt.
Person B hat Berufung eingelegt und in Kürze ist wieder ein Gerichtstermin angesetzt, wo Person A erscheinen soll. So weit - so gut.
Person A weiss nicht ob noch andere Zeugen geladen sind. Sollten Freunde von Person B auch geladen sein, wird man Person A kein Wort glauben, da Person B für seine Freunde so gut wie alles Lügen würde, und umgekehrt natürlich auch. Diese Freunde kennen Person A.

Wie kann Person A seine Glaubwürdigkeit dem Gericht gegenüber beweisen?

Inzwischen hat Person A erfahren, dass Person B mehreren Menschen das gleiche versprach (wie Ehe usw.) wie Person A. Diese anderen Menschen waren aber nicht als Zeugen geladen.
Person B ist Vorbestraft wegen gefährlicher Körperverletzung. Diese Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt und mit in der Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten zusammengefasst worden.

Kann Person B durch seine Berufung auch weniger Strafe erhalten?

Herzlichen Dank für Antworten!
Liebe Grüße,
Maria

Wie kann Person A seine Glaubwürdigkeit dem Gericht gegenüber
beweisen?

Eine Entscheidung des Richters und seiner Menschenkenntnis. Es werden keine Köpfe für oder wider gezählt (ich habe 7 Zeugen, du nur 2)

Inzwischen hat Person A erfahren, dass Person B mehreren
Menschen das gleiche versprach (wie Ehe usw.) wie Person A.
Diese anderen Menschen waren aber nicht als Zeugen geladen.

Die Fälle sind doch wohl aktenkundig? Wobei das mit der Ehe zweitrangig ist. Hauptsächlich geht es um Betrug.

Person B ist Vorbestraft wegen gefährlicher Körperverletzung.
Diese Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt und mit in der
Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten zusammengefasst
worden.

Kann Person B durch seine Berufung auch weniger Strafe
erhalten?

Kann sein, es kann auch teuer für ihn werden. Wenn jemand in Gerichtssäälen ein und aus geht, dann kann da ja was nicht stimmen. Und dann drängt es sich förmlich auf, den Strafspielraum nach oben zu nutzen. Auf der anderen Seite kann ein Knasti wohl schlecht Schadensersatz in diesen Größenordnungen leisten.

Gruß

Stefan

Hallo Stefan,

herzlichen Dank für die schnelle Antwort!

Die Fälle sind doch wohl aktenkundig? Wobei das mit der Ehe
zweitrangig ist. Hauptsächlich geht es um Betrug.

Ja, die Fälle hat Person A beim RA durch Akteneinsicht gelesen.

Kann sein, es kann auch teuer für ihn werden. Wenn jemand in
Gerichtssäälen ein und aus geht, dann kann da ja was nicht
stimmen. Und dann drängt es sich förmlich auf, den
Strafspielraum nach oben zu nutzen. Auf der anderen Seite kann
ein Knasti wohl schlecht Schadensersatz in diesen
Größenordnungen leisten.

Der Richter verlangte von Person B, dass er Person A die 17.000 Euro monatlich mit 250 Euro zurück zahlt, was Person B dem Richter auch zusagte, allerdings ist noch kein Cent bezahlt worden.

Wäre es sinnvoll, wenn Person A sich mit dem Ex-Ehepartner von Person B in Verbindung setzen würde?

Vielen lieben Dank, Stefan!

Gruß

Maria

Keine r.i.p.
Hallo!

Kann sein, es kann auch teuer für ihn werden. Wenn jemand in
Gerichtssäälen ein und aus geht, dann kann da ja was nicht
stimmen. Und dann drängt es sich förmlich auf, den
Strafspielraum nach oben zu nutzen.

Es kann natürlich durch die Berufung für den Angeklagten, wenn er allein Berufung eingelegt hat, keine höhere Strafe herauskommen als beim ersten mal.
Stichwort: Verbot der reformatio in peius, §§ 331, 358, 301 StPO.

Gruß,

Florian.

Hallo,

Person B hat Berufung eingelegt und in Kürze ist wieder ein
Gerichtstermin angesetzt, wo Person A erscheinen soll. So weit

  • so gut.
    Person A weiss nicht ob noch andere Zeugen geladen sind.
    Sollten Freunde von Person B auch geladen sein, wird man
    Person A kein Wort glauben, da Person B für seine Freunde so
    gut wie alles Lügen würde, und umgekehrt natürlich auch. Diese
    Freunde kennen Person A.

Da wäre ich jetzt mal nicht so skeptisch. Denn immerhin ist Person A ja schon einmal verurteilt worden. Mal ganz abgesehen davon haben Richter üblicherweise eine durchaus weitreichende Überzeugungskraft wenn es darum geht Zeugen klar zu machen, was uneidliche und erst recht eidliche Falschaussage betrifft. Es gibt nur extrem wenige Leute, die sich davon nicht beeindrucken lassen.

Wie kann Person A seine Glaubwürdigkeit dem Gericht gegenüber
beweisen?

Indem sie wahrheitsgemäß berichtet, nichts hinzudichtet und nichts weglässt und offen dazu steht, wenn sie sich an bestimmte Dinge nicht erinnern kann, oder wenn eine bestimmte Detailtiefe nicht mehr erinnerlich ist. Nichts macht die übrigen Beteiligten aufmerksamer als ein perfekter Zeuge, der auch noch gesehen hat, was hinter seinem Rücken passiert ist, und der sich auch nach Jahren noch an belanglose Details zu erinnern glaubt.

Inzwischen hat Person A erfahren, dass Person B mehreren
Menschen das gleiche versprach (wie Ehe usw.) wie Person A.
Diese anderen Menschen waren aber nicht als Zeugen geladen.

Das ist zunächst mal Entscheidung des Gerichts. Als Opfer hätte man sich aber natürlich mal überlegen können anwaltliche Hilfe in Anspruc zu nehmen und im Verfahren ggf. die ein oder andere Anregung geben können. Je nach Delikt gibt es auch die Möglichkeit der Nebenklage, und der Nebenkläger kann dann auch eigene Beweisanträge stellen.

Person B ist Vorbestraft wegen gefährlicher Körperverletzung.
Diese Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt und mit in der
Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten zusammengefasst
worden.

Kann Person B durch seine Berufung auch weniger Strafe
erhalten?

Wenn er Berufung eingelegt hat, dann genau mit diesem Ziel. Verschlechtern kann er sich nur, wenn auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen ist.

Gruß vom Wiz

Herzlichen Dank!!
Liebe Wissende,

erstmal ein ganz herzliches

Danke schön

für die ausführlichen Erklärungen!
Ich habe aber doch noch zwei Fragen.

Das ist zunächst mal Entscheidung des Gerichts. Als Opfer
hätte man sich aber natürlich mal überlegen können anwaltliche
Hilfe in Anspruc zu nehmen und im Verfahren ggf. die ein oder
andere Anregung geben können. Je nach Delikt gibt es auch die
Möglichkeit der Nebenklage, und der Nebenkläger kann dann auch
eigene Beweisanträge stellen.

Person A hat einen RA aufgesucht, welcher das Geld zurück forderte. Daraufhin drohte Person B der Person A u.a. mit Mord. Daraufhin hat Person A dann Strafanzeige erstattet. Der RA fühlt sich für Strafsachen nicht zuständig, dadurch ist Person A alleine bzw. mit Familie bei der Verhandlung.
Wie bekommt Person A an eine(n) Nebenkläger(in)? Bzw. wie kommt Person A an die Adressen, da sie ja nur einmal die Akte lesen konnte.

wenn auch die

Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen ist.

Person A hat vor Monaten an den damals zuständigen Richter geschrieben, dass Person B noch keinen Cent bezahlt hat. Wie und wann erfährt Person A ob auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen ist?

Nochmals vielen herzlichen Dank für die hilfreichen Antworten!!

Liebe Grüße,
Maria

Hallo,

Person A hat einen RA aufgesucht, welcher das Geld zurück
forderte. Daraufhin drohte Person B der Person A u.a. mit
Mord. Daraufhin hat Person A dann Strafanzeige erstattet. Der
RA fühlt sich für Strafsachen nicht zuständig, dadurch ist
Person A alleine bzw. mit Familie bei der Verhandlung.
Wie bekommt Person A an eine(n) Nebenkläger(in)? Bzw. wie
kommt Person A an die Adressen, da sie ja nur einmal die Akte
lesen konnte.

Das ist sagen wir mal zumindest merkwürdig. Natürlich sollte der Schuster bei seinem Leisten bleiben, und bevor ich eine Nebenkalgevertretung mache oder für meinen Mandanten eine Strafanzeige schreibe, und mich dabei „unsicher“ fühle, sollte ich die Sache lieber an einen Kollegen abgeben. Aber einfach „nichts“ tun, ist keine optimale Lösung. Nebenklage ist nur bei bestimmten Delikten möglich und man müsste hier sehen, ob eine Nebenklage zulässig gewesen wäre. Jetzt erst in der Berufung als Nebenkläger aufzutreten??? Müsste ich auch erst mal nachlesen, ob dies noch zuässig wäre. Habe ich auch noch nicht gehabt. Klar ist natürlich, auch Nebenklage kostet Geld und der Anwalt wird natürlich sicher gehen wollen, dass er dieses auch bekommt. D.h. Vorschuss wird sich nicht vermeiden lassen.

wenn auch die

Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen ist.

Person A hat vor Monaten an den damals zuständigen Richter
geschrieben, dass Person B noch keinen Cent bezahlt hat. Wie
und wann erfährt Person A ob auch die Staatsanwaltschaft in
Berufung gegangen ist?

Ups, auch da ist Einiges schief gelaufen. Das Anschreiben an den Richter ist ja eine nette Idee, bringt aber nichts. Wenn die Rückzahlungsvereinbarung in vollstreckbarer Form vorliegt, dann hätte man hier doch wohl Vollstreckungsmaßnahmen einleiten sollen. Was die Sache mit der Berufung angeht, so würde ein Nebenklagevertreter dies auf jeden Fall erfahren, ohne Nebenklage sollte es die Betroffene auch erfahren, und wenn da nichts gelaufen ist, sollte man bei der Geschäftsstelle des Berufungsgerichts Auskunft als Betroffene bekommen. Im Zweifel fordert der Anwalt eben noch mal die Akten an.

Gruß vom Wiz

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