Guten Tag !
Ich wende mich heute mit einer Frage an Euch und hoffe das hier jemand helfen kann:
Folgender Sachverhalt:
Person A ist geschieden; Sohn ( Person B ) von inzwischen 17 Jahren und Schüler ohne eigenes Einkommen wohnt bei Person A.
Person C unterhaltspflichtig gegenüber dem Sohn.
Nun nimmt Person B eine Tätigkeit ( Treppenhausreinigung ) an, womit er zukünftig sein Taschengeld verdient. ( 120.-Euro / Monat )
Frage:
Wirkt sich das verdiente Taschengeld von Person B auf die Unterhaltspflicht von Person C aus ? Wird dies als „Einkünfte“ von Person B gezählt, obwohl dieser noch Schüler ist und sich mit dieser Tätigkeit sein Taschengeld verdient ?
Wäre nett, wenn mir jemand von Euch der vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht hat hier mit einer Auskunft weiterhelfen könnte…
DANKE !