Versicherungsfall - Klage

Von: , Frage gestellt am So, 28. Mai 2006

Hallo,
zum Fall:

Person A hat eine Messe besucht und an der Gaderobe die Jacke abgegeben. Die Gaderobe war mit Versicherungsschein. Am Ende des Tages wollte A die Jacke abholen, doch die jungen Damen haben sie falsch herausgegeben und es war somit keine Jacke vorhanden. Der Chef der Messe hat A eine Bestätigung ausgestellt, dass alle Kosten von der Versicherung getragen werden. Nach nun über 8 Wochen wurde bei der Versicherung V noch kein Schaden eingereicht, obwohl die Messe GmbH M ausdrücklich meint, es wäre eingereicht worden. Auch die Versicherungsscheinummer rückt M nicht raus. Was kann A nun tun? Frist setzten, zB 2 Wochen, wo der Schaden geklärt wird, ansonsten mit Klage drohen? Auf was klagt A?

Danke euch!

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Versicherungsfall - Klage

    Servus!

    Anders als im Straßenverkehrsrecht hat A keinen Direktanspruch gegen den Versicherer. Er muss sich daher mit seinen Ansprüchen an den Messebetrieb halten und es kann ihm komplett egal sein,ob deren versicherung zahlt oder nicht.

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Versicherungsfall - Klage

      Was macht Person A nun? Erstmal normales friedliches Anschreiben mit Drohung einer Klage? Auf was klagt man, also Rechtgrundlage? Einfacher Herausgabeanspruch bzw Schadensersatz? Danke

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