Guten Morgen!
Person A hat bei Firma C einen DSL6000-Anschluss bestellt. Die Firma hat in der Leistungsbeschreibung eine so genannte Rückfalloption:
Zitat:
Rückfalloption tritt ein, wenn die gewünschte Bandbreite nicht in vollem Umfang verfügbar ist. (…) Die Bereitstellung von X-DSL 1000 ist auf Ihren Wunsch hin auch dann möglich, wenn aufgrund physikalischer Einschränkungen an Ihrem Anschluss nur eine maximale Übertragungsgeschwindigkeit von 768 kbit/sec oder 384 kbit/sec im Downstream erreicht wird. (…) Dementsprechend gibt es bei X-DSL 6000 die Bandbreite von bis zu 3072 kbit/sec als Rückfalloption zu den gleichen Bedingungen wie X-DSL 6000.
Zitat Ende.
Nun wurde der DSL-Anschluss freigeschaltet, aber nur mit 3130 kbit/s und 406 kbit/s. A wurde nicht mitgeteilt, dass die volle Leistung nicht möglich ist und wenn A eine Verfügbarkeitsprüfung macht wird ihm auch angezeigt, dass er zwischen DSL 1000, DSL 2000 und DSL 6000 frei wählen könne. Das gleiche wird ihm auch auf der Webseite der T-Com angezeigt, kein Wort von Einschränkungen*.
A möchte nun gern vom Vertrag zurücktreten, da er nicht für DSL 6000 bezahlen will, in Wirklichkeit jedoch nur die halbe Leistung bekommt. Zum Widerufsrecht schreibt Firma C:
Zitat:
Wenn Sie (…) über das Internet einen Auftrag für eine
Leistung erteilen, (…) so können Sie Ihren Auftrag innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Auftragsbestätigung in Textform ohne Angabe von Gründen bei Ihrer Niederlassung widerrufen. (…)
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn (die Firma) mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.
Zitat Ende.
Die Auftragsbestätigung (Email) ist länger als zwei Wochen her, allerdings wurde DSL 6000 bestätigt, nichts anderes. Es wurde auch nicht nachgefragt, ob man statt dessen weniger Leistung für den gleichen Preis haben möchte.
Genutzt wurde der Zugang bereits, sonst hätte A ja nicht mal herausgefunden, dass die Leistung zu gering ist. Außerdem wurde angenommen alles sei ok und man bestellt ja kein DSL wenn man es nicht nutzt.
A hat noch diese Seite gefunden: http://www.frag-einen-anwalt.de/Widerrufsrecht-nach-…
Ist das auf A’s Fall anwendbar? Kann A also jetzt noch – obwohl DSL bereits geschaltet und auch benutzt wurde – vom Vertrag zurücktreten?
Oder kann A wenigstens verlangen weniger Grundgebühr für die geringere Leistung bezahlen zu müssen?
Ab wann beginnt die Widerrufsfrist zu laufen, bei der Auftragsbestätigung oder in dem Moment, wo man de Leistung bekommen hat? Kauft man irgendeine Sache übers Internet beginnt die Frist ja auch erst, wenn man die Ware erhalten hat und nicht, wenn die Bestellung bestätigt wird?
Mit freundlichen Grüßen
der Problembär
*A hat im Internet das hier gefunden: http://www.onlinekosten.de/forum/showpost.php?p=7651… Dort stand also beim T-Com-Test dabei, dass maximal 3072 kbit/s möglich sind, bei A wird das nicht angezeigt.

