DSL 3000 statt 6000, Widerruf möglich?

Guten Morgen!

Person A hat bei Firma C einen DSL6000-Anschluss bestellt. Die Firma hat in der Leistungsbeschreibung eine so genannte Rückfalloption:

Zitat:
Rückfalloption tritt ein, wenn die gewünschte Bandbreite nicht in vollem Umfang verfügbar ist. (…) Die Bereitstellung von X-DSL 1000 ist auf Ihren Wunsch hin auch dann möglich, wenn aufgrund physikalischer Einschränkungen an Ihrem Anschluss nur eine maximale Übertragungsgeschwindigkeit von 768 kbit/sec oder 384 kbit/sec im Downstream erreicht wird. (…) Dementsprechend gibt es bei X-DSL 6000 die Bandbreite von bis zu 3072 kbit/sec als Rückfalloption zu den gleichen Bedingungen wie X-DSL 6000.
Zitat Ende.

Nun wurde der DSL-Anschluss freigeschaltet, aber nur mit 3130 kbit/s und 406 kbit/s. A wurde nicht mitgeteilt, dass die volle Leistung nicht möglich ist und wenn A eine Verfügbarkeitsprüfung macht wird ihm auch angezeigt, dass er zwischen DSL 1000, DSL 2000 und DSL 6000 frei wählen könne. Das gleiche wird ihm auch auf der Webseite der T-Com angezeigt, kein Wort von Einschränkungen*.

A möchte nun gern vom Vertrag zurücktreten, da er nicht für DSL 6000 bezahlen will, in Wirklichkeit jedoch nur die halbe Leistung bekommt. Zum Widerufsrecht schreibt Firma C:

Zitat:
Wenn Sie (…) über das Internet einen Auftrag für eine
Leistung erteilen, (…) so können Sie Ihren Auftrag innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Auftragsbestätigung in Textform ohne Angabe von Gründen bei Ihrer Niederlassung widerrufen. (…)
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn (die Firma) mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.
Zitat Ende.

Die Auftragsbestätigung (Email) ist länger als zwei Wochen her, allerdings wurde DSL 6000 bestätigt, nichts anderes. Es wurde auch nicht nachgefragt, ob man statt dessen weniger Leistung für den gleichen Preis haben möchte.

Genutzt wurde der Zugang bereits, sonst hätte A ja nicht mal herausgefunden, dass die Leistung zu gering ist. Außerdem wurde angenommen alles sei ok und man bestellt ja kein DSL wenn man es nicht nutzt.

A hat noch diese Seite gefunden: http://www.frag-einen-anwalt.de/Widerrufsrecht-nach-…
Ist das auf A’s Fall anwendbar? Kann A also jetzt noch – obwohl DSL bereits geschaltet und auch benutzt wurde – vom Vertrag zurücktreten?
Oder kann A wenigstens verlangen weniger Grundgebühr für die geringere Leistung bezahlen zu müssen?

Ab wann beginnt die Widerrufsfrist zu laufen, bei der Auftragsbestätigung oder in dem Moment, wo man de Leistung bekommen hat? Kauft man irgendeine Sache übers Internet beginnt die Frist ja auch erst, wenn man die Ware erhalten hat und nicht, wenn die Bestellung bestätigt wird?

Mit freundlichen Grüßen
der Problembär

*A hat im Internet das hier gefunden: http://www.onlinekosten.de/forum/showpost.php?p=7651… Dort stand also beim T-Com-Test dabei, dass maximal 3072 kbit/s möglich sind, bei A wird das nicht angezeigt.

So große Mühe gemacht und keine Antwort? :frowning:
Guten Abend!

Ich hab mir so große Mühe gegeben, allgemein zu formulieren, hatte mich außerdem vorher schon informiert, um bloß keine dumme Frage zu stellen, die man auch mit ein paar Minuten googeln selbst beantworten kann und bekomme trotzdem keine Antwort? Oder gerade deswegen?

Muss man hier Fragen möglichst kurz stellen, am besten ohne Anrede, Gruß, komplett ohne Großbuchstaben (außer im Titel: HILFÄÄÄÄ!!!) und alles in einem Satz?

Schade, ich wollte es besonders gut machen, war wohl ein Schuss in den Ofen :frowning:

Trotzdem schöne Grüße an alle Leser!

Der Problembär

Tipp
Mühe, die belohnt wird, ist eher die Mühe, das Wesentliche zusammengefasst in wenigen Worten zu sagen.

Probieren und neu posten, vielleicht klappt’s dann! :smile:

Levay

Mühe, die belohnt wird, ist eher die Mühe, das Wesentliche
zusammengefasst in wenigen Worten zu sagen.

Die Antworten auf die kurzgefasste Frage: „A hat DSL 6000 bestellt und DSL 3000 bekommen, kann A nun vom Vertrag zurücktreten?“ wären wohl die Fragen:

  • Steht etwas beim Provider, dass er im Zweifelsfall eine niedrigere Bandbreite bereitstellen kann? Was genau steht da?
  • Wurde darüber informiert, dass 6000 nicht möglich ist und weniger geliefert wird?
  • Wurde der Zugang schon benutzt?
  • Kann die T-Com überhaupt DSL 6000 realisieren, was sagt der Vefügbarkeitscheck der T-Com dazu?

Und dann wäre sicherlich jemand mit diesem Link angekommen: http://www.frag-einen-anwalt.de/Widerrufsrecht-nach-…
Denn da ist die Situation ja schon einem Anwalt beantwortet (nur weiß ich als Laie eben nicht, ob die Situationen üerhaupt vergleichbar sind).

Kürzer zu posten hätte also nur mit Rückfragen geendet und auch nicht mit der erwünschten Antwort. Außerdem hätte ich mir dann noch anhören können, dass man die Frage eben so pauschel nicht beantworten kann und ich mir doch demnächst ein bisschen mehr Mühe beim Posten geben soll.

Kürzer posten hätte ich auch können, indem ich einfach in Stichpunkten geschrieben hätte. Dann hätte ich zwar die Hälfte des Textes gespart, hätte aber wiederum auch keine Antwort bekommen, weil es eigentlich zum guten Ton gehört, komplette Sätze zu schreiben und nur Stichworte als unhöflich und nicht beantwortungswürdig gilt.

So habe ich einfach nur das Wesentliche geschrieben, alle ggf. auftretenen Gegenfragen im Vorfeld schon beantwortet und dazu Zitate gesetzt (die ich btw um Unwesentliches gekürzt habe).

Und falls du es nicht gemerkt hast wären die eigentlichen Fragen wiederum einfach mit ja oder nein beantwortbar gewesen, denn die Fragen lauteten:

  • Ist der verlinkte Fall auf den von A anwendbar? (Ja / Nein)

  • Kann A jetzt noch – obwohl DSL bereits geschaltet und auch benutzt wurde – vom Vertrag zurücktreten? (Ja / Nein)

  • Kann A verlangen weniger Grundgebühr für die geringere Leistung bezahlen zu müssen? (Ja / Nein)

  • Ab wann beginnt die Widerrufsfrist zu laufen, bei der Auftragsbestätigung oder in dem Moment, wo man de Leistung bekommen hat? (das erste / das zweite)

Aber wie gesagt, wie man’s macht macht man’s falsch, meine zukünftigen Fragen werden sicherlich so kurz gefasst sein, dass die Antwortenden sich dann darüber aufregen können, dass wichtige Infos fehlen.

So macht wer-weiss-was wirklich viel Spaß.

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Hallo,

Person A hat bei Firma C einen DSL6000-Anschluss bestellt. Die
Firma hat in der Leistungsbeschreibung eine so genannte
Rückfalloption:

Zitat:
Rückfalloption tritt ein, wenn die gewünschte Bandbreite nicht
in vollem Umfang verfügbar ist. (…) Die Bereitstellung von
X-DSL 1000 ist auf Ihren Wunsch hin auch dann möglich, wenn
aufgrund physikalischer Einschränkungen an Ihrem Anschluss nur
eine maximale Übertragungsgeschwindigkeit von 768 kbit/sec
oder 384 kbit/sec im Downstream erreicht wird. (…)
Dementsprechend gibt es bei X-DSL 6000 die Bandbreite von bis
zu 3072 kbit/sec als Rückfalloption zu den gleichen
Bedingungen wie X-DSL 6000.
Zitat Ende.

hier steht doch genau, daß sich der Betreiber für den Fall der Fälle absichert. Insofern verstehe ich Dein Problem nicht so recht, oder meinst Du, daß diese Klausel unrechtmäßig ist?

Verwirrt,
Christian

Hallo,

Person A hat bei Firma C einen DSL6000-Anschluss bestellt. Die
Firma hat in der Leistungsbeschreibung eine so genannte
Rückfalloption:

Zitat:
Rückfalloption tritt ein, wenn die gewünschte Bandbreite nicht
in vollem Umfang verfügbar ist. (…) Die Bereitstellung von
X-DSL 1000 ist auf Ihren Wunsch hin auch dann möglich, wenn
aufgrund physikalischer Einschränkungen an Ihrem Anschluss nur
eine maximale Übertragungsgeschwindigkeit von 768 kbit/sec
oder 384 kbit/sec im Downstream erreicht wird. (…)
Dementsprechend gibt es bei X-DSL 6000 die Bandbreite von bis
zu 3072 kbit/sec als Rückfalloption zu den gleichen
Bedingungen wie X-DSL 6000.
Zitat Ende.

hier steht doch genau, daß sich der Betreiber für den Fall der
Fälle absichert. Insofern verstehe ich Dein Problem nicht so
recht, oder meinst Du, daß diese Klausel unrechtmäßig ist?

Dort steht „auf Ihren Wunsch“, A wurde aber nicht gefragt, ob er das wünscht bzw wurde vom Provider nicht mal informiert, dass nur die geringere Bandbreite bereit gestellt werden kann. Das hat A eben erst rausgefunden, als die Leitung bereits freigeschaltet war und er mit dem Provider online war. Die Auftragsbestätigung lautet auch auf DSL 6000, nirgends ist die Rede davon, dass das so nicht realisierbar ist.

Wenn dort steht „auf Ihren Wunsch“ müsste der Kunde doch erstmal gefragt werden, ob er das denn wünscht, oder nicht? Im Mindesten sollte er aber informiert werden, dass die bestellte Leistung nicht bereit gestellt werden kann.
Und ich möchte nun wissen, ob ich das richtig sehe und ob A aufgrund dessen, dass das eben nicht so gelaufen ist von dem Vertrag zurücktreten kann.

Schöne Grüße,
der Problembär

Hallöchen,

hier steht doch genau, daß sich der Betreiber für den Fall der
Fälle absichert. Insofern verstehe ich Dein Problem nicht so
recht, oder meinst Du, daß diese Klausel unrechtmäßig ist?

Dort steht „auf Ihren Wunsch“, A wurde aber nicht gefragt, ob
er das wünscht bzw wurde vom Provider nicht mal informiert,

da Du den Text gekürzt hast, kann ich den Bezug zu dem „Auf Wunsch“, das bei DSL 1000 steht, zu DSL 6000 nicht herstellen.

Gruß,
Christian

Guten Morgen!

hier steht doch genau, daß sich der Betreiber für den Fall der
Fälle absichert. Insofern verstehe ich Dein Problem nicht so
recht, oder meinst Du, daß diese Klausel unrechtmäßig ist?

Dort steht „auf Ihren Wunsch“, A wurde aber nicht gefragt, ob
er das wünscht bzw wurde vom Provider nicht mal informiert,

da Du den Text gekürzt hast, kann ich den Bezug zu dem „Auf
Wunsch“, das bei DSL 1000 steht, zu DSL 6000 nicht herstellen.

der eine sagt ich schreibe zu lang, der andere sagt, weil ich etwas weggelassen habe (damit es eben nicht unnötig lang wird) kann man nicht antworten… ihr seid euch ja selbst nicht mal einig, wie man es richtig macht, woran soll sich ein Fragesteller dann orientieren? :frowning:

Aber kein Problem, hier der komplette Text:

Zitat:
Rückfalloption tritt ein, wenn die gewünschte Bandbreite nicht in vollem Umfang verfügbar ist. Die Bereitstellung von X-DSL 1000 ist auf Ihren Wunsch hin auch dann möglich, wenn aufgrund physikalischer Einschränkungen an Ihrem Anschluss nur eine maximale Übertragungsgeschwindigkeit von 768 kbit/sec oder 384 kbit/sec im Downstream erreicht wird.
Für Bereitstellung und Überlassung gelten die gleichen Konditionen wie beim zugrunde liegenden Regelprodukt, hier X-DSL 1000. Diese Regelung gilt analog für X-DSL 2000, wenn an Ihrem Anschluss nur eine Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu 1536 kbit/sec downstream erreicht wird. Auch in diesem Fall gelten dann die Konditionen von X-DSL 2000.
Dementsprechend gibt es bei X-DSL 6000 die Bandbreite von bis zu 3072 kbit/sec als Rückfalloption zu den gleichen Bedingungen wie X-DSL 6000.
Zitat Ende.

Ich hoffe, damit kannst du nun mehr anfangen. Und dank dir schon mal für deine Antworten.

Mit freundlichen Grüßen,
der Problembär

Hallo,

da Du den Text gekürzt hast, kann ich den Bezug zu dem „Auf
Wunsch“, das bei DSL 1000 steht, zu DSL 6000 nicht herstellen.

der eine sagt ich schreibe zu lang, der andere sagt, weil ich
etwas weggelassen habe (damit es eben nicht unnötig lang wird)
kann man nicht antworten… ihr seid euch ja selbst nicht mal
einig, wie man es richtig macht,

keiin Wunder: wer-weiss-was hat über 200.000 Mitglieder und das die Geschmäcker verschieden sind, ist doch klar.

Ich hoffe, damit kannst du nun mehr anfangen. Und dank dir
schon mal für deine Antworten.

M.E. ist der Text nicht eindeutig. Ich würde ihn so interpretieren, daß der Antrag auf DSL 6000 schon der Wunsch ist, allerdings ergibt die Formulierung nur einen Sinn, wenn der Kunde DSL 6000 beantragt, obwohl er weiß, daß er nur eine geringere Bandbreite bekommt.

Ob sich der Betreiber auf eine derartige Argumentation einläßt, darf aber bezweifelt werden. Einen Versuch ist es allemal wert. Nach einer Ablehnung hilft aber nur noch der Besuch beim Anwalt.

Gruß,
Christian

sorry aber …
Deine Antwort lese ich mir nicht durch, die ist mir schon wieder viel zu lang. Scheint ja, als habe dir inzwischen jemand geantwortet, der da mehr Zeit für hat.

Levay