Handy-Deaktivierungsgebühr, unzulässig oder nicht?

Hallo,
ich habe meinen Handyvertrag gekündigt, jetzt will meine Telefongesellschaft (VictorVox) von mir eine Deaktivierungsgebühr haben. Ich habe aber mal gelesen, daß diese unzulässig ist. Ist dem so? Und was kann ich nun tun?

Danke für die Hilfe
Dirk

Hallo Dirk,

in diesem Punkt sind sich nicht einmal die Gerichte einig!

Der Mobilfunkanbieter E-Plus darf nach einem Urteil des Landgerichts Potsdam (2 O 491/97) für die Deaktivierung von Anschlüssen keine pauschale Gebühr in Höhe von 74,75 Mark verlangen. Damit gab das Gericht einer Klage des Verbraucherschutzvereins e.V. (VSV) statt.

Nach den Vertragsbedingungen von E-Plus sollten Kunden nach einer Kündigung 74,75 Mark für die Deaktivierung des Anschlusses zahlen. Die Gebühr sei unangemessen hoch, entschied jetzt das Potsdamer Landgericht. Die Klausel sei schon deshalb unwirksam, weil sie keine Ausnahme für den Fall vorsehe, daß E-Plus die Vertragsbeendigung selbst zu vertreten habe. Außerdem nehme sie dem Kunden die Möglichkeit, im konkreten Einzelfall nachzuweisen, daß der angemessene Betrag wesentlich niedriger sei.

Das Oberlandesgericht Schleswig (2 U 37/96) hatte dagegen eine Deaktivierungsgebühr der Firma MobilCom in Höhe von 78,20 Mark für zulässig erklärt. Dabei handelte es sich aber um den Betrag, den die Firma selbst an die Netzbetreiber D1 und D2 für eine Deaktivierung zahlen mußte. E-Plus betreibt ihr Netz dagegen selbst.

Um noch mehr Verwirrung zu stiften, urteilte das Landgericht München I (ich glaube, es war schon in 2000) wie folgt:

Mobilfunkunternehmen dürfen von ihren Kunden keine Gebühr für die Deaktivierung des Anschlusses verlangen. Sie dürfen auch nicht in jedem Fall Sperrkosten in Rechnung stellen, wenn der Kunde die Rechnung nicht zahlt. Mit diesem Urteil gab das Landgericht München einer Klage des Verbraucherschutzvereins e.V. (VSV) gegen die Drillisch AG (Niederlassung Süd) statt.
Das Serviceunternehmen, das Mobilfunkverträge in den Netzen von T-D1, D2 Mannesmann und E-Plus anbietet, hatte im Preisverzeichnis unter dem Stichwort „sonstige Service-Gebühren“ eine Reihe von Kosten aufgelistet. So verlangte das Unternehmen für die Deaktivierung eines Anschlusses 68 Mark. Die Richter sahen darin einen unangemessen hohen Aufwendungsersatz.
Außerdem fehle der Gebühr eine Rechtsgrundlage. Für den Kunden habe die Deaktivierung gar keinen Wert, sie diene ausschließlich den Interessen des Mobilfunkunternehmens.

Hilfe kommt vom ZDF (WiSo):

Am Ende der Vertragslaufzeit wird eine Gebühr fällig - so zum Beispiel bei MobilCom (78,20 Mark), Drillisch (52,20 Mark) oder Alphatel (86,25 Mark).
Nach einigen Gerichtsurteilen sind die Deaktivierungsgebühren meist unzulässig: zum einen muss der Anbieter nachweisen, dass bei Vertragsabschluss diese Gebühren Vertragsbestandteil waren. Netzbetreiber (also D1, D2, E-Plus und Viag Interkom) dürfen generell keine solche Gebühr erheben. Bei Service-Prrovidern ist die Lage schwieriger: Hier stellen die Gerichte darauf ab, dass der Anbieter im Zweifel nachweisen muss, wenn ihm Kosten für die Deaktivierung durch den Netzbetreiber entstehen.

ALSO:

Die Verbraucherzentralen raten, der Rechnung mit der Deaktivierungsgebühr zu widersprechen und auf das Urteil des Landgerichts München I gegen das Unternehmen Drillisch hinzuweisen. Sollte das nicht ausreichen, kann man sich an die Verbraucherzentralen wenden.

Alles klar?

Viele Grüße

Tessa

Mobilcom hat mir auch Anfang des Jahres die 78,-DM abgehalten.
Nachdem ich auf ein Urteil hingewiesen habe, das es rechtlich nicht zulässig ist , habe ich mein Geld anstandslos wiederbekommen.
Bei VictorVox soll es anders sein. Wie die Connect schreibt, handelt es sich bei denen nicht direkt um eine Deaktivierungsgebühr. Die haben statt dessen mehrere kleine erlaubte Gebühren aufgelistet, die im Endeffekt auf die 78,-DM hinauslaufen. Mal schauen, was die Zukunft in dieser Hinsicht bringt.

roland

Hallo Roland,

VictorVox ist mir heute zum ersten Mal untergekommen. Bis dahin kannte ich diesen Verein überhaupt nicht. Deswegen habe ich nur einige Urteile zum Thema selbst wiedergegeben, die - wie Du zugeben wirst - durchaus einige Verwirrung stiften.

Mal schauen, was die Zukunft in dieser Hinsicht
bringt.

Genau! Und das wird hoffentlich zu Gunsten des Verbrauchers sein.

Viele Grüße & schönes Wochenende

Tessa

Hallo Dirk,
ich habe bei Mobil-Com keine Deaktivierungsgebühr aufgebrummt
bekommen.Auch das Handy,welches mir für DM 5,-- im Monat überlassen wurde,haben die nicht zurückgefordert.Da die Mobil-Com
bekannt dafür ist,das die alle legalen und vor allen Dingen illegalen Gebühren fordern,schliesse ich mal daraus,das die mit
Klagen dermassen überhäuft wurden,das denen die Lust vergangen ist.Soweit ich mich entsinne,sind Deaktivierungsgebühren unzulässig.
Gruß Sebastian

Um es ganau zu sagen, was Victor Vox berechnet:

Auflösung des Kundenkontos DM 29,95
Deaktivierung Netzbetreiber DM 19,95
Stillegung der SIM-Karte DM 19,95

alles incl. MWSt.

ich bin am überlegen, ob ich die Abbuchung zurückfordere, zumal mir vor einem halben JAhr bei Kündigung 20 DM für die Sperrung der SIM-Karte berechnet wurden.

Ciao

Uwe

(Der nur noch zu seriösen anstatt zu biligen Anbietern geht)

Hallo Uwe,
ich habe einen Brief (per Fax, e-mail, und Einwurfeinschreiben) an VV geschrieben. Die wollten auch noch 49,95 für die Karte haben. In dem Schrieb habe ich mich auf o.g. Urteil vom Landgericht München berufen und mit dem Rechtsanwlt gedroht.
Heute habe ich eine Antwort erhalten in dem mir sämtliche Gebühren gutgeschrieben worden sind (118,80 DM). Bei Interesse schick ich Dir gerne den Brief an VV.

Gruß
Dirk