Verbotstafelüberschreitung
Von: , Frage gestellt am Fr, 8. Sep 2000
Hi Leute!
Kurz gesagt:
Ich bin direkter Anrainer an an einem Möbellager der Fa. Lutz, was mit Schwerverkehr bis zu 40 Tonnen verbunden ist.
Dieses Möbellager wird in etwa von 250 Firmen beliefert, wobei mit durchschnittlich pro Tag mit 15 Zu-und Abfahrten zu rechnen ist. Hinzu kommt, dass das Betriebsareal überhaupt nicht für Schwerverkehr ausgelegt (gutachterlich bestätigt!) ist!
Auf dem direkt angrenzenden Betriebsareal an unserem Eigenheim befindet sich auch die Laderampe dieser Firma, wobei es zu Rangiermanövern der LKWs kommt. Damit die LKWs nicht zu nahe an unser Haus heranfahren können, wurde auf diesem Areal 1998 eine Verbotstafel von 3,5 Tonnen von der Bezirkshauptmannschaft errichtet. Diese wird aber durch die Beengung beim Andocken an die Laderampe täglich fast von jedem LKWs überschritten! Deshalb reichte ich auch Beschwerde bei den zuständigen Behörden ein.
Daraufhin wurde 1999 eine Absperrung zusätzlich zur Verbotstafel errichtet. Allerdings setzt sich diese Absperrung aus einem 3m langen Schranken und einem 1,5m langen Blumentrog (mobil) zusammen. Und das für eine abzusperrende Länge von 9,70m!! Somit bleibt logischerweise bei dieser Absperrung eine Durchfahrtsbreite von ca. 5m, wodurch sich diese Absperrung natürlich als wirkungslos zeigt.
Folglich reichte ich wegen dieser lächerlichen Absperrung abermals Beschwerde ein, wobei mir mitgeteilt wurde ich müßte jeden LKW-Fahrer, welcher das Verbotschild überschreitet, anzeigen! Dass eine Anzeige keine Lösung und Basis für die Zukunft ist, versteht sich von selbst.
Für mich beteudet das, das ich den Verkehrspolizisten spielen soll. Außerdem habe ich natürlich Angst, wenn ich jetzt jeden Lenker anzeige, dass es dann mit meinem häuslichen Frieden auch vorbei ist, ja ich habe sogar Angst vor Racheakten! LKW-Fahrer sind ja bekanntlich keine zartbeseiteten Menschen.
Entspricht das wirklich der Gesetzeslage, dass ich jeden Fahrer anzeigen muß?
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth
