Allgemeine Frage zum Rückgaberecht
Von: , Frage gestellt am Fr, 9. Jun 2006
Hallo.
Ist denn folgender Passus in der AGB eines Onlineshops gesetzmäßig so korrekt?
5. Rückgabe und Umtauschrechte für ungebrauchte Ware im Neuzustand
Allen Kunden gewähren wir ein zweiwöchiges Rückgabe- oder Umtauschrecht für ungebrauchte Ware im Neuzustand zu dem bei Bestellung gültigen Kaufpreis gegen Vorlage des Kaufbeleges. Ausgenommen von dieser Regelung sind Sonderangebote, Auslaufartikel und Sonderanfertigungen. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.
Ist der Passus bezogen auf ein Sonderangebot so ok?
Wenn ja, muß dieses Sonderangebot denn nicht wenigstens als solches gekennzeichnet sein?
Und kann man so einfach preisreduzierte Artikel in einem Onlineshop vom Rückgaberecht ausschließen?
Ist das im Teledienstegesetz, heißt glaube ich so, denn so vorgesehen?
Gruß
Robert
