Allgemeine Frage zum Rückgaberecht

Hallo.

Ist denn folgender Passus in der AGB eines Onlineshops gesetzmäßig so korrekt?

  1. Rückgabe und Umtauschrechte für ungebrauchte Ware im Neuzustand
    Allen Kunden gewähren wir ein zweiwöchiges Rückgabe- oder Umtauschrecht für ungebrauchte Ware im Neuzustand zu dem bei Bestellung gültigen Kaufpreis gegen Vorlage des Kaufbeleges. Ausgenommen von dieser Regelung sind Sonderangebote, Auslaufartikel und Sonderanfertigungen. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.

Ist der Passus bezogen auf ein Sonderangebot so ok?
Wenn ja, muß dieses Sonderangebot denn nicht wenigstens als solches gekennzeichnet sein?

Und kann man so einfach preisreduzierte Artikel in einem Onlineshop vom Rückgaberecht ausschließen?
Ist das im Teledienstegesetz, heißt glaube ich so, denn so vorgesehen?

Gruß
Robert

Nein, das Widerrufsrecht kann nicht ausgeschlossen werden, egal ob neu oder gebraucht, Sonderaktion oder nicht.

Levay

Danke für die Info
Hi,

das hatte ich mir gedacht war mir aber100% sicher.

Gruß
Robert

Ist denn folgender Passus in der AGB eines Onlineshops
gesetzmäßig so korrekt?

  1. Rückgabe und Umtauschrechte für ungebrauchte Ware im
    Neuzustand
    Allen Kunden gewähren wir ein zweiwöchiges Rückgabe- oder
    Umtauschrecht für ungebrauchte Ware im Neuzustand zu dem bei
    Bestellung gültigen Kaufpreis gegen Vorlage des Kaufbeleges.
    Ausgenommen von dieser Regelung sind Sonderangebote,
    Auslaufartikel und Sonderanfertigungen. Unfreie Sendungen
    werden nicht angenommen.

Hi,

also in einem online-shop sind diese AGB schon sehr bedenklich. Ich habe mal alles gefettet, was problematisch sein kann. Zum Sonderangebot und deren nicht Auschließbarkeit hast du ja schon eine Antwort bekommen.

Rückgabe - ist okay, hierdurch wird das Widerrufsrecht nach Fernabsatzvertrag zulässig umgewandelt in ein Rückgaberecht. Das aber nur, sofern die Sache per Paket postalisch versendbar ist

ungebrauchte Ware im Neuzustand - der Kunde hat das Recht die Sache zu prüfen, also bspw. ein Buch durchzublättern, eine Hose anzuziehen oder einen Topf mit Essen zum Kochen zu bringen, nur bei Musik & Film, kann Umtausch von Originalverpackung abhängig gemacht werden

Vorlage Kaufbeleg - ist nicht einschränkbar, der Käufer kann natürlich auch anders beweisen, dass er die Ware bei dem onlineshop bestellt hat

unfreie Sendungen - die Klausel geht nur, sofern es sich auf Waren mit Bestellwert unter 40 EUR bezieht

Alles in allem ist die AGB m.E. so schlecht, dass sie einfach Falsch ist und (weil man keine sog. geltungserhaltende Reduktion vornimmt) nicht als Existent anzusehen ist. Es gilt vielmehr der Gesetzestext und dazu empfehle ich §§ 312ff., 346ff und 355ff. BGB.

Mfg vom

showbee