'Verstoß' gegen Hausordnung

Hallo alle zusammen,

ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem 8-stöckigem Wohnhaus. Nun habe ich von der Hausverwaltung ein Schreiben bzgl. Einordung der Hausordnung bekommen, da mein Hund auf den Grünflächen der Wohnanlage, sowie im Treppenhaus an der Leine zu führen ist. (Der Hubd läuft normalerweise ohne Leine, folgt auch gut). Bis jetzt hat sich noch nie jemand persönlich bei mir beschwert, da in unserem Haus auch einige Hunde wohnen. Die Besitzer von den anderen Hunden haben allerdings keine „Mahnung“ bekommen. Meine Frage: Was kann die Hausverwaltung schlimmestenfalls tun? Kann sie rechtliche Schritte einleiten?
Vielen Dank für Eure Antworten!

Hiho

Laut der Hunde VO sind alle Hunde in Hausfluren, vor Hauseingängen und bei Veranstaltungen an der Leine zu führen.

Vielleicht hat dich ja jemand " verpetzt " ???

MfG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Alexandra,

in Deinem Fall ist das ja recht einfach.

Du bist Eigentümerin der Wohnung und hast also ein Stimmrecht bei den Sitzungen der Eigentümerversammlung. Das heißt, Du mußt die Hausverwaltung anschreiben und einen Tagesordnungspunkt für die Eigentümerversammlung bestimmen über den abgestimmt werden soll. ( z.B. Änderung der Hausordnung Punkt xy „kein Leinenzwang für Hunde auf dem gemeinschaftseigentum“).
Solltest Du die Mehrheit bekommen (was ich nicht glaube!!), kann die Hausverwaltung, die ja von den Eigentümern bestimmt wurde, nur noch diesen Beschluß umsetzten.

Eine Hausverwaltung macht nichts eigenständig. Grundlage sind immer Beschlüsse der Eigentümerversammlung!!!

Sollte es sich aber mit dem Anleihnen um eine Ordnungswidrigkeit handeln, was ich eher vermute, hat die Hausverwaltung damit überhaupt nix zu tuen.
Dafür mußt Du persönlich gerade stehen, oder steht in der Hausordnung was von Hunden die angeleint sein müssen??

Gruß
Karl-Heinz

Hallo alle zusammen,

ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem 8-stöckigem
Wohnhaus. Nun habe ich von der Hausverwaltung ein Schreiben
bzgl. Einordung der Hausordnung bekommen, da mein Hund auf den
Grünflächen der Wohnanlage, sowie im Treppenhaus an der Leine
zu führen ist. (Der Hubd läuft normalerweise ohne Leine, folgt
auch gut). Bis jetzt hat sich noch nie jemand persönlich bei
mir beschwert, da in unserem Haus auch einige Hunde wohnen.
Die Besitzer von den anderen Hunden haben allerdings keine
„Mahnung“ bekommen. Meine Frage: Was kann die Hausverwaltung
schlimmestenfalls tun? Kann sie rechtliche Schritte einleiten?
Vielen Dank für Eure Antworten!

Hallo Alexandra,

in Deinem Fall ist das ja recht einfach.

Du bist Eigentümerin der Wohnung und hast also ein Stimmrecht
bei den Sitzungen der Eigentümerversammlung. Das heißt, Du
mußt die Hausverwaltung anschreiben und einen
Tagesordnungspunkt für die Eigentümerversammlung bestimmen
über den abgestimmt werden soll. ( z.B. Änderung der
Hausordnung Punkt xy „kein Leinenzwang für Hunde auf dem
gemeinschaftseigentum“).
Solltest Du die Mehrheit bekommen (was ich nicht glaube!!),
kann die Hausverwaltung, die ja von den Eigentümern bestimmt
wurde, nur noch diesen Beschluß umsetzten.

Eine Hausverwaltung macht nichts eigenständig. Grundlage sind
immer Beschlüsse der Eigentümerversammlung!!!

Sollte es sich aber mit dem Anleihnen um eine
Ordnungswidrigkeit handeln, was ich eher vermute, hat die
Hausverwaltung damit überhaupt nix zu tuen.
Dafür mußt Du persönlich gerade stehen, oder steht in der
Hausordnung was von Hunden die angeleint sein müssen??

Ja, in der Hausordnung steht so ein Punkt drin. Wird aber von allen Hundebesitzern nicht beachtet. warum auch ? Auf der Wiese spielen eh keine Kinder oder sonstiges! Ich gleube auch nicht, daß der Beschluß von der ET-Versammlung kam, sondern eher an die Beschwerde einer einzelnen Damen aus unserem haus, die selbst einen Hund hat und mich nicht leiden kann, warum auch immer!

Gruß

Karl-Heinz

Hallo alle zusammen,

ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem 8-stöckigem
Wohnhaus. Nun habe ich von der Hausverwaltung ein Schreiben
bzgl. Einordung der Hausordnung bekommen, da mein Hund auf den
Grünflächen der Wohnanlage, sowie im Treppenhaus an der Leine
zu führen ist. (Der Hubd läuft normalerweise ohne Leine, folgt
auch gut). Bis jetzt hat sich noch nie jemand persönlich bei
mir beschwert, da in unserem Haus auch einige Hunde wohnen.
Die Besitzer von den anderen Hunden haben allerdings keine
„Mahnung“ bekommen. Meine Frage: Was kann die Hausverwaltung
schlimmestenfalls tun? Kann sie rechtliche Schritte einleiten?
Vielen Dank für Eure Antworten!