'Verstoß' gegen Hausordnung

Von: , Frage gestellt am Fr, 8. Sep 2000

Hallo alle zusammen,

ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem 8-stöckigem Wohnhaus. Nun habe ich von der Hausverwaltung ein Schreiben bzgl. Einordung der Hausordnung bekommen, da mein Hund auf den Grünflächen der Wohnanlage, sowie im Treppenhaus an der Leine zu führen ist. (Der Hubd läuft normalerweise ohne Leine, folgt auch gut). Bis jetzt hat sich noch nie jemand persönlich bei mir beschwert, da in unserem Haus auch einige Hunde wohnen. Die Besitzer von den anderen Hunden haben allerdings keine "Mahnung" bekommen. Meine Frage: Was kann die Hausverwaltung schlimmestenfalls tun? Kann sie rechtliche Schritte einleiten?
Vielen Dank für Eure Antworten!

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
    Re: 'Verstoß' gegen Hausordnung

    Hiho

    Laut der Hunde VO sind alle Hunde in Hausfluren, vor Hauseingängen und bei Veranstaltungen an der Leine zu führen.

    Vielleicht hat dich ja jemand " verpetzt " ????

    MfG [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 8 Stunden hilfreich
    Re: 'Verstoß' gegen Hausordnung

    Hallo Alexandra,

    in Deinem Fall ist das ja recht einfach.

    Du bist Eigentümerin der Wohnung und hast also ein Stimmrecht bei den Sitzungen der Eigentümerversammlung. Das heißt, Du mußt die Hausverwaltung anschreiben und einen Tagesordnungspunkt für die Eigentümerversammlung bestimmen über den abgestimmt werden soll. ( z.B. Änderung der Hausordnung Punkt xy "kein Leinenzwang für Hunde auf dem gemeinschaftseigentum").
    Solltest Du die Mehrheit bekommen (was ich nicht glaube!!), kann die Hausverwaltung, die ja von den Eigentümern bestimmt wurde, nur noch diesen Beschluß umsetzten.

    Eine Hausverwaltung macht nichts eigenständig. Grundlage sind immer Beschlüsse der Eigentümerversammlung!!!!!

    Sollte es sich aber mit dem Anleihnen um eine Ordnungswidrigkeit handeln, was ich eher vermute, hat die Hausverwaltung damit überhaupt nix zu tuen.
    Dafür mußt Du persönlich gerade stehen, oder steht in der Hausordnung was von Hunden die angeleint sein müssen??

    Gruß
    Karl-Heinz
    Hallo alle zusammen,
    ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem 8-stöckigem
    Wohnhaus. Nun habe ich von der Hausverwaltung ein Schreiben
    bzgl. Einordung der Hausordnung bekommen, da mein Hund auf den
    Grünflächen der Wohnanlage, sowie im Treppenhaus an der Leine
    zu führen ist. (Der Hubd läuft normalerweise ohne Leine, folgt
    auch gut). Bis jetzt hat sich noch nie jemand persönlich bei
    mir beschwert, da in unserem Haus auch einige Hunde wohnen.
    Die Besitzer von den anderen Hunden haben allerdings keine
    "Mahnung" bekommen. Meine Frage: Was kann die Hausverwaltung
    schlimmestenfalls tun? Kann sie rechtliche Schritte einleiten?
    Vielen Dank für Eure Antworten!

    • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
      Re^2: 'Verstoß' gegen Hausordnung

      Hallo Alexandra,

      in Deinem Fall ist das ja recht einfach.

      Du bist Eigentümerin der Wohnung und hast also ein Stimmrecht
      bei den Sitzungen der Eigentümerversammlung. Das heißt, Du
      mußt die Hausverwaltung anschreiben und einen
      Tagesordnungspunkt für die Eigentümerversammlung bestimmen
      über den abgestimmt werden soll. ( z.B. Änderung der
      Hausordnung Punkt xy "kein Leinenzwang für Hunde auf dem
      gemeinschaftseigentum").
      Solltest Du die Mehrheit bekommen (was ich nicht glaube!!),
      kann die Hausverwaltung, die ja von den Eigentümern bestimmt
      wurde, nur noch diesen Beschluß umsetzten.

      Eine Hausverwaltung macht nichts eigenständig. Grundlage sind
      immer Beschlüsse der Eigentümerversammlung!!!!!

      Sollte es sich aber mit dem Anleihnen um eine
      Ordnungswidrigkeit handeln, was ich eher vermute, hat die
      Hausverwaltung damit überhaupt nix zu tuen.
      Dafür mußt Du persönlich gerade stehen, oder steht in der
      Hausordnung was von Hunden die angeleint sein müssen??
      Ja, in der Hausordnung steht so ein Punkt drin. Wird aber von allen Hundebesitzern nicht beachtet. warum auch ? Auf der Wiese spielen eh keine Kinder oder sonstiges! Ich gleube auch nicht, daß der Beschluß von der ET-Versammlung kam, sondern eher an die Beschwerde einer einzelnen Damen aus unserem haus, die selbst einen Hund hat und mich nicht leiden kann, warum auch immer! Gruß
      Karl-Heinz
      Hallo alle zusammen,
      ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem 8-stöckigem
      Wohnhaus. Nun habe ich von der Hausverwaltung ein Schreiben
      bzgl. Einordung der Hausordnung bekommen, da mein Hund auf den
      Grünflächen der Wohnanlage, sowie im Treppenhaus an der Leine
      zu führen ist. (Der Hubd läuft normalerweise ohne Leine, folgt
      auch gut). Bis jetzt hat sich noch nie jemand persönlich bei
      mir beschwert, da in unserem Haus auch einige Hunde wohnen.
      Die Besitzer von den anderen Hunden haben allerdings keine
      "Mahnung" bekommen. Meine Frage: Was kann die Hausverwaltung
      schlimmestenfalls tun? Kann sie rechtliche Schritte einleiten?
      Vielen Dank für Eure Antworten!

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