Beifahrer bei Verkehrsordnungswidrigkeit

Von: , Frage gestellt am Fr, 9. Jun 2006

Hallo,

auf den Fotos, die man nach Verkehrsordnungswidrigkeiten erhält, ist ja immer der Beifahrer rausgeschnitten.

Nehmen wir einmal an, der Halter erklärt, er habe das Fahrzeug nicht geführt und sei Beifahrer gewesen, man solle diesen Ausschnitt auf dem Foto anschauen. Ist dieser Ausschnitt dann noch irgendwo verfügbar? In der Ermittlungsakte, in die man Einsicht erhält, ist der Beifahrer jedenfalls unkenntlich gemacht.

Chrissie

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 19 Minuten 1 hilfreich
    Re: Beifahrer bei Verkehrsordnungswidrigkeit

    Servus!

    Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, glaube aber, dass behördenintern sicherlich auch ein Originalfoto vorliegen muss.

    Allerdings interessiert es die Behörde auch herzlich wenig, ob der Betroffene neben dem Fahrer oder zu Hause vor dem Fernseher saß. Sie muss beweisen, dass der Betroffene auf dem Fahrersitz saß. Und wenn die Person dort anders aussieht als der Betroffene, kann der Beweis nicht geführt werden und die Sache ist einzustellen.

    • Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
      Re^2: Beifahrer bei Verkehrsordnungswidrigkeit

      Hallo,

      der Fahrer auf dem Foto schaut ganz eindeutig anders aus, glaub mir.

      Dass dem Betroffenen die Tat nachgewiesen werden muss und nicht umgekehrt ist schon klar, aber wie diese Beweisregel vor den Strafgerichten tatsächlich gehandhabt wird, wissen wir ja.

      Vor kurzem habe ich dasselbe erlebt, Fahrer und Betroffener waren nicht identisch (völlig offensichtlich). Der Betroffene hat sich bei der Polizei vorgestellt, die sich kein eindeutiges Bild machen konnte, der Richter anhand der beiden Fotos offensichtlich auch nicht. Also 300 km zu Gericht fahren, der Richter schaut mit seinem fundierten physiognomischen Fachwissen den Betroffenen lange, lange scharf an, droht ein bisschen mit einem Gutachten, das man machen könnte, und spricht dann frei. Kosten für die Staatskasse fast EUR 600,00. Wahnsinn!

      Chrissie

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!