Ratgeber zu Handykosten bei minderj. Kindern

Von: , Frage gestellt am Fr, 9. Jun 2006

Hallo,

muss heute auch mal was fragen: angenommen, eine Mitarbeiterin kommt zu mir und würde Rat haben wollen.

Der Sohn benutzt ein Handy, welches auf den Opa läuft. Er geht damit ins Internet und verursacht (entgegen den üblichen Gewohnheiten des Opas) Kosten in ordentlicher Höhe innerhalb kürzester Zeit.

Opa hat keine Sperre eingerichtet, der Sohn ist 15 Jahre alt und damit durchaus in der Lage, die Schwierigkeiten, die sein Tun anrichten können, einschätzen zu können.

Fragen:

1. Hätte der Provider eingreifen MÜSSEN, hat er sich eine Mitschuld anrechnen zu lassen?
2. Haftet der Opa, die Mutter (Verletzung der Aufsichtspflicht?), haftet der Sohn allein?
3. Übernimmt den Schaden eine Haftpflichtversicherung (die sich die Kohle möglicherweise vom Sohn irgendwann zurückholt)
4. Wie sind eigene Erfahrungen: wäre der Sohn alleinverantwortlich, müsste er im Rahmen seiner Möglichkeiten zurückzahlen, lassen sich Telefongesellschaften auf Deals ein?

Danke für die Antworten.
Wäre der Fall wahr, würde die Mutter ganz schön schwitzen und könnte fundierte Ratschläge gut brauchen.

VG
T.

27 Antworten zu dieser Frage

            • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
              Re^5: Bitte, aber...

              Herzlichen Glückwunsch.

              Die Fragestellerin ist mit deinem Hinweis auf die OLG-Entscheidung offenbar sehr glücklich. Ist zwar ein totaler Holzweg, aber was soll's?

              Du schickst ja auch Leute in Wehrrechtsfragen lieber zu einem Anwalt für Sozialrecht :)

              Levay

            • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
              PS

              Ich sprach davon, dass der RECHTS-Gedanke ähnlich ist.
              Es könnte in der Sache auch um Stromversorger oder Bierbrauer
              gehen. Soviel Abstraktion ist doch wohl nicht zuviel verlangt.
              Nee, ist nicht zu viel verlangt. Habe ich auch durchaus alles verstanden. Mach dir da mal keine Sorgen. Du vergleichst trotzdem Äpfel mit Birnen. Wenn auch mit Erfolg - die Leute hier vertrauen deinem Rat ja.

              Levay

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Handykosten bei minderj. Kindern

    Hi

    es wurden hier schon viele gute Antworten gegeben.

    Die Anbieter an sich haben ne Art Froud-Abteilung / Overlimit-Abteilung.

    Steigt die Rechnung innerhalb kürzester Zeit überdurchschnittlich stark an, so kann der Mobilfunkanschluss gesperrt werden. Dieses ist aber in den jeweiligen AGB's der Anbieter vermerkt.

    Die Kosten können sicherlich innerhalb der Familie "verrechnet" werden - in Sachen rechtlich wird hier wenig geschehen können.

    Ratenzahlung bietet leider auch kaum ein Anbieter an - Vodafone und T-Mobile haben das verkürzte Mahnverfahren - 2 Mahnungen kommen, wenn kein Geld dann Kündigung/ Nichtzahlung, Schufaeintrag und Eintrag in die Betrugsdatenbank für Mobilfunk - kurz FPP - bei der Firma Bürgel in Hamburg.

    In Sachen Handy, Jugendlicher & Opa - Sorry selbst schuld. Es gibt oft Berichte in allen Arten von Medien. Vertragshandys haben einfach nunmal keine Sperrung. Es ist leider oftmals das Gute Glauben an die Kinder / Nichten / Enkel / Partner.

    Für so nen Fall in Zukunft eher ne aufladbare Karte.

    Grüße
    Blue

    Über welchen Betrag reden wir hier eigentlich ? 7000,00 Euro ?

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Handykosten bei minderj. Kindern

      Ratenzahlung bietet leider auch kaum ein Anbieter an -
      Vodafone und T-Mobile haben das verkürzte Mahnverfahren - 2
      Mahnungen kommen, wenn kein Geld dann Kündigung/ Nichtzahlung,
      Schufaeintrag und Eintrag in die Betrugsdatenbank für
      Mobilfunk - kurz FPP - bei der Firma Bürgel in Hamburg.
      Na ja! Die Telekom jedenfalls macht das sehr wohl, wenn man sich von selbst bei denen meldet. Dass man, wenn man GAR nichts tut, Post vom Anwalt bekommt, ist ja klar. Ich kann mir nicht vorstellen, dass T-Mobile da anders ist. Und von O2 weiß ich auch definitiv, dass sie sich auf so was einlassen.

      Levay

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: Handykosten bei minderj. Kindern


        Na ja! Die Telekom jedenfalls macht das sehr wohl, wenn man
        sich von selbst bei denen meldet.
        Wenn man sich meldet und auch plausibel das erklären kann schon. Nur Offizielle AAW (Arbeitsanweisung) isses leider - keine Ratenzahlung. Dass man, wenn man GAR nichts tut, Post vom Anwalt bekommt, ist ja klar. :Ich kann mir nicht vorstellen, dass T-Mobile da anders ist. Und von O2 :weiß ich auch definitiv, dass sie sich auf so was einlassen.
        Bei O2 und E-Plus sowie 3/4 der Provider weiß ich es leider nicht - weiß es nur von denen wo ich tagtäglich zu tun hab *g Levay

  2. Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
    Vielen Dank, ganz ohne aber

    Hallo,

    das wurde ja eine richtige Disskussion, trotz Anstich - äh -pfiff. Hat sehr geholfen, besonders der Hinweis auf das OLG.

    Gebe der Mutter die Infos weiter, der Opa weiss noch gar nichts, also er wüsste nichts, wenn es eine wahre Geschichte gewesen wäre...

    Ein schönes Wochenende allen
    VG
    T.

    • Antwort von nach 23 Stunden 5 hilfreich
      Ein lezter Versuch, ein allerallerletzter...

      ... und dann klinke ich mich aus der Diskussion aus. Ich hätte dir nicht noch mal geantwortet, wenn du nicht das hier geschrieben hättest: Hat sehr geholfen, besonders der Hinweis auf das OLG.
      Ich kann ja verstehen, dass du dich über den Hinweis auf die Entscheidung freust. Wenn jemand kommt und dir so was serviert und dann auch noch suggeriert, das sei ja irgendwie doch beinahe dasselbe, dann ist die Versuchung ja groß, sich damit zufrieden zu geben.

      Aber mal ehrlich: Willst du nur kurz beruhigt werden, oder willst du lieber ernsthafte Hinweise auf die Rechtslage? Ich sage es dir noch mal ganz deutlich: Die OLG-Entscheidung ist nicht, aber auch gar nicht hilfreich. Sie hat nichts mit dem vorliegenden Fall zu tun.

      Gehen wir doch mal vom allergünstigsten Fall aus, nämlich dass die OLG-Entscheidung erstens richtig ist und zweitens auf deinen Fall anwendbar (was überhaupt nicht der Realität entspricht). Dann bliebe immer noch die Frage, inwieweit es dir denn weiterhelfen würde. Das Gericht spricht von einer Zwangstrennung. Kein Gericht wird für das Internet nach einer Stunde eine Zwangstrennung verlangen, aber selbst wenn: Was macht der Jugendliche dann? Er wählt sich wieder ein. Über die hohen Kosten war er sich offensichtlich gar nicht im Klaren; selbst wenn man hier von einem Schaden im Rechtssinne sprechen würde, so würde es da bei lebensnaher Betrachtung an der adäquaten Kausalität zur Pflichtverletzung fehlen (wenn man denn mit trobi der Ansicht ist, hier könne eine Pflichtverletzung vorliegen, wofür § 241 II BGB die Grundlage bieten könnte).

      Ich habe am Anfang meines Jurastudiums mal einen Fall bearbeiten müssen und einen Fall gefunden, der extrem ähnlich war. Da dachte ich, die Lösung nun gefunden zu haben, in Wirklichkeit war das Ergebnis aber ein ganz anderes. So etwas passiert sehr schnell. Vorliegend ist die Sache aber noch "viel schlimmer", denn die Fälle sind nicht mal sonderlich ähnlich. Du magst jetzt für einen Moment total beruhigt sein, aber in der Diksussion mit dem Mobilfunkanbieter wird die OLG-Entscheidung keine Rolle spielen.

      Ich biete dir die Rechtslage, wie ich sie sehe, noch mal im Überblick:

      1. Zunächst trenn dich von der Vorstellung, dass hier Deliktsrecht anwendbar ist. Vermögen wird im Deliktsrecht allenfalls von § 826 BGB geschützt; eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung wird nicht nachweisbar sein.

      2. Wir befinden uns also im rechtsgeschäftlichen Bereich. Dabei gilt: Jeder ist seinem Vertragspartner gegenüber verantwortlich. Somit ist der Opa dem Mobilfunkbetreiber verantwortlich. Wenn er bewusst und gewollt dem Minderjährigen das Handy überlässt, wird er sich auch definitiv nicht rausreden können. Stell dir mal vor, der Mobilfunkbetreiber müsste sich an den Minderjährigen halten: Dann wäre ihm ein de-facto-Vertragspartner aufgehalst, den er sich nicht selbst ausgesucht hat. Das widerspricht den elementarsten Grundsätzen unserer Rechtsordnung. So etwas gibt es einfach nicht (natürlich wird trobi gleich kommen und auf die berühmten Ausnahmefälle des Vertragszwangs hinweisen...)

      3. Die Mutter ist überhaupt niemandem verantwortlich.

      4. Der Minderjährige hat mit dem Opa einen Vertrag über die Nutzung geschlossen, jedenfalls konkludent (durch schlüssiges Handeln). Damit stellen sich zwei Fragen:

      a) Was ist der Inhalt dieses Vertrages? Wurde vereinbart, was der Jugendliche durfte und was nicht? Wenn nein, wird es für den Opa schwer. Die Frage kann aber dahinstehen, wenn...:

      b) Haben die Eltern dem Vertrag überhaupt zugestimmt? Wenn nein, ist der Vertrag, so er dem Jugendlichen irgendeine Pflicht auferlegt, null und nichtig.

      Wenn der Vertrag wirksam ist, kann sich direkt aus dem Vertrag oder gesetzlichem Vertragsrecht eine Pflicht zur Leistung von Schadensersatz ergeben (m.E. § 280 I oder §§ 280 I, 242 II BGB). Schaden ist die Verbindlichkeit vom Opa gegenüber dem Mobilfunkbetreiber.

      Levay

  3. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Nachtrag

    Würd mich freuen wenn man auf dem laufendem bleibt wie's ausging



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