Schadenersatz bei Rücksendung
Von: , Frage gestellt am So, 11. Jun 2006
Hallo.
Angenommen Privatmann A erhält von Geschäft B ein Paket mit Mustern. Neben den Mustern liegen gewöhnliche Waren aber kein Schreiben oder Erklärung dazu bei.
A erhält auf Anfragen bei B dazu keine Stellungnahme und schickt diese Waren nach 4 Wochen per Päckchen zurück.
Das Päckchen kommt nie an.
Nach Monaten verlangt B die Rückgabe der "versehentlich mitversendeten" Waren und pocht auf Schadenersatz für verlorengegange Waren, da A unversichert versendet hat.
Ist das rechtens, wie müsste A sich in Bezug auf Rücksendung verhalten?
Danke im voraus
M.Wittmann
