Garantierte Wertsteigerung bei Immobilienkauf

Von: , Frage gestellt am So, 11. Jun 2006

Person A hat vom Immobilienmakler B beim Kauf einer Wohnung zur Kapitalanlage die schriftliche Garantie erhalten, daß diese im Wert jedes Jahr um 3% steigt. Immobilienmakler B war Mitgesellschafter der Immobilienfirma C. Diese bestand aus zwei Gesellschaftern. Nach x Jahren stellt sich heraus, daß keine Werterhöhung der Wohnung sondern ein Wertverfall eingetreten ist. Die Immobilienfirma C existiert nicht mehr, der Immobilienmakler hingegen sehr wohl.
Frage: Welche Möglichkeiten hat Person A die vom Immobilienmakler B schriftlich zugesicherte Werterhöhung einzuklagen? Erlischt der Anspruch von Person A dadurch, daß die Immobilienfirma aufgelöst wurde?

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 31 Minuten 0 hilfreich
    Re: Garantierte Wertsteigerung bei Immobilienkauf

    Die Rechtsform des Unternehmens könnte in diesem Fall von nicht unwesentlicher Bedeutung sein.

    Gruß,
    Christian [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 12 Stunden 2 hilfreich
    Re: Garantierte Wertsteigerung bei Immobilienkauf

    Wie Christian schon richtig schreibt - die Rechtsform dürfte endscheident sein.

    Ich gehe mal von einer GmbH aus - dann besteht keinerlei durchsetzbarer Anspruch mehr.

    Nebenbei: Wer glaubt dass Immobilien einen garantierten Wertzuwachs haben, der ist wirklich ein Tagträumer....

    Gruss Ivo

  3. Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: Garantierte Wertsteigerung bei Immobilienkauf

    Hallo,

    zuerst die Frage, wer hat den Garantievertrag geschlossen? Herr X oder die "Immobilienfirma". Sollte wider erwarten doch Herr X persönlich Vertragspartner sein, würde ich schnellstens einen Rechtsanwalt aufsuchen, der die Klage auf Zahlung fertig macht.

    Mfg vom

    showbee

    • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Garantierte Wertsteigerung bei Immobilienkau

      Guten morgen, zuerst die Frage, wer hat den Garantievertrag geschlossen?
      Herr X oder die "Immobilienfirma". Sollte wider erwarten doch
      Herr X persönlich Vertragspartner sein, würde ich schnellstens
      einen Rechtsanwalt aufsuchen, der die Klage auf Zahlung fertig
      macht.
      auf Basis welcher Anspruchsgrundlage denn? Fehlende zugesicherte Eigenschaft? Wohl kaum, weil die Zusicherung sich nicht auf den Zustand bei Übergabe bezieht. Andere Vorschläge?

      Gruß,
      Christian

      • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Garantierte Wertsteigerung bei Immobilienkau

        auf Basis welcher Anspruchsgrundlage denn? Fehlende
        zugesicherte Eigenschaft? Wohl kaum, weil die Zusicherung sich
        nicht auf den Zustand bei Übergabe bezieht. Andere Vorschläge?
        Hallo,

        Garantievertrag!!! Der ist abstrakt vom Kaufvertrag und hat nix mit der Kaufsache zu tun. Würgst du doch selber immer, wenn die Kollegen 1-mal-Nutzer hier im Brett immer Gewährleistung und Garantie durcheinanderwürfeln.

        gruss vom

        showbee

        • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Garantierte Wertsteigerung bei Immobilienkau

          Hallo, Garantievertrag!!!
          ich habe das Wort Garantie wohl gelesen, aber m.E. kann man eine Wertsteigerung von drei Prozent nicht garantieren, sondern nur konkrete Verkaufserlöse zu definierten Zeitpunkten. Nur, weil ein entsprechender Verkaufspreis nicht erreicht werden konnte, heißt das ja nicht, daß die Wertsteigerung nicht eingetreten ist.

          Gruß,
          Christian

          • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Garantierte Wertsteigerung bei Immobilienkau

            ich habe das Wort Garantie wohl gelesen, aber m.E. kann man
            eine Wertsteigerung von drei Prozent nicht garantieren,
            sondern nur konkrete Verkaufserlöse zu definierten
            Zeitpunkten. Nur, weil ein entsprechender Verkaufspreis
            nicht erreicht werden konnte, heißt das ja nicht, daß die
            Wertsteigerung nicht eingetreten ist.
            Hallo,

            das ist dann wohl Tatsachenfrage und des (bereits
            empfohlenden) Rechtsanwalts Aufgabe. Wenn jemand einen
            Garantievertrag macht, dann kann da vieles drin stehen. Es
            gibt die dümmsten und unsinnigsten Verträge. Unsinn ist
            dennoch wirksam, solange er nicht auf Irrtümern, Drohungen,
            Täuschungen, Wucher oder Sittenwidrigkeit beruht. Wenn Herr
            Makler X also vertraglich zusichert "Die ETW XYZ zum
            Kaufpreis 100.000 EURO wird p.a. 3% Wertsteigerung erfahren
            und am Markt verkaufbar", kann ich hier durchaus eine
            Einstandspflicht aus der Garantie erkennen, wenn der
            Verkäufern dann zum Marktpreis verkauft hat. Natürlich kann
            er sich nicht auf die 3% Garantie berufen, wenn er bewusst
            die ETW unter Marktwert im Freundeskreis verkauft.

            Aber wie gesagt, keine Rechts- sondern Tatsachenfrage und
            deshalb hier nur rein spekulativ.

            Mfg vom

            showbee

  4. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Garantierte Wertsteigerung bei Immobilienkauf

    Hallo!

    Person a hat sich da vermutlich nicht allzu clever angestellt, denn ein Rechtsgeschäft, welches auf irgendwelche zukünftigen Gewinne zielt, ist ohnehin fragwürdig.

    Ich würde einmal darüber nachdenken, von welchen Faktoren die Wertsteigerung einer Immobile abhängt und inwieweit ein Makler diese beeinflussen kann.
    Vielleicht wird´s dann klar...

    Grüße,

    Mathias

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