MwSt in der EU und Ausweis an Endverbraucher

Von: , Frage gestellt am So, 11. Jun 2006

Hallo,

bislang gehe ich davon aus, das Endverbraucher generell den Bruttopreis bei Warenangeboten angezeigt bekommen und Hinweise zum Beispiel in den AGB oder im Kleingedruckten einer Website nicht bindend sind, wenn hier geschrieben steht, das die Preise netto wären und die lokale Mehrwertsteuer (hier Spanien) noch dazu zu rechnen wäre.

Stimmt dies so? Oder müssen auch Privatpersonen darauf achten, ob Preise in netto oder brutto angegeben sind?

Wie verhält es sich, wenn ein Preis telefonisch vereinbart wird. Nehmen wir einmal an, der Preis für eine Übernachtung in einem Hotel. So gehe ich bislang auch hier davon aus, das dieser Preis - genannt gegenüber einem Endverbraucher - brutto sein muss. Unabhänhgig davon ob der Anbieter der Ware in einem anderen EU Land sitzt?

Kann mir dazu jemand was sagen?

Danke im voraus und happy WM-ing :-)
Ivo

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: MwSt in der EU und Ausweis an Endverbraucher

    Hi,

    das dürfte ein Problem der PAngV (Preisangabenverordnung) sein. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV ist der Bruttoendpreis anzugeben. Das ist soweit die Rechtslage für Unternehmer in Deutschland. ABER, ich meine mich dunkel zu erinnern, dass auch diese Regelung auf einer EG-Richtlinie zum Verbraucherschutz beruht, insoweit müsste es äquivalente Regelungen in den restlichen EG Ländern geben.

    Sollte ich dennoch schief liegen, dann kommt es auf die Verbraucherschutznormen der Anbieterländer an. Insoweit kann man keine genauen Angaben machen und muss auf den seriösen Anbieter vertrauen oder nachfragen!

    Mfg vom

    showbee

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