Scheidung und Unterhalt
Von: , Frage gestellt am Mo, 12. Jun 2006
Das sind Frau C und Herr R.
Sehen ganz zufrieden aus, sind se auch.
Und das ist ihre gescheiterte Ehe.
Macht nix, sind trotzdem Freunde und verstehen sich prima.
Frau C und Herr R sind nun schon 4 Jahre getrennt, haben neue Partner, der neue Freund von Frau C, der heißt T, lebt inzwischen mit Frau C seit 2,5 Jahren zusammen.
Hr. R zahlt jeden Monat Geld nach Düsseldorfer Tabelle für sein Kind an Frau C. Das Kind von Frau C und Hr. R wohnt nämlich bei Frau C und T.
Unterhalt wollte Frau C von Anfang an nicht haben, sie wohnt in einem Haus, das den Eltern gehört, verdiente Halbtags und kam zusammen mit dem Geld fürs Kind gut über die Runden.
Außerdem wohnt sie ja nun mit Ihrem neuen Lover zusammen.
Jetzt die Frage:
Würde sie in Harz IV kommen, müßte dann Herr R für Sie plötzlich Unterhalt zahlen, obwohl es nie gerichtlich festgelegt wurde?
Was wäre, wenn die beiden geschieden wären und bei der Scheidung auf Unterhaltsansprüche bewußt verzichtet wurde?
Kann der Staat Unterhalt einfordern bevor er ALG II zahlt?
Wie ist denn in diesem Fall die Rolle vom neuen Lebenspartner T? Könnten Frau C und T sogar vorgaukeln, daß sie gar kein Paar sind?
Grüße, die Maus und der Elefant :-)
