Re^2: scheidungs- bzw. familienrecht vor 1977
danke tom. aber du hast recht: ich brauche wirklich die rechtslage aus D :-)
hallo showbee,
ich brauche ja eher die inhalte als den genauen wortlaut des gesetzes. so z.b. daß damals (bis wann?) ein unmündiges kind väterlicher gewalt(!) unterstand.
oder daß die ehefrau die erlaubnis des ehemannes haben mußte, um arbeiten zu dürfen.
ferner: das nachtarbeitsverbot für frauen (und die begründung).
oder die sache mit dem schuldig und nichtschuldig geschieden werden, und daß man anschließend nicht den "scheidungsgrund" heiraten durfte...
wenn es da eine quelle gäbe? und sei es nur, daß die damals und heute vergleicht.
schöne grüße
ann