Verzicht auf Kaufpreiszahlung

Von: , Frage gestellt am Mi, 14. Jun 2006

Ich habe leider gerade keinen BGB-Kommentar zur Hand. Folgende Frage beschäftigt mich:

Nach einem geschlossenen Kaufvertrag erhält der Käufer die Ware. Obwohl als Zahlungsart Vorkasse vereinbart war, teilt der Verkäufer seine Bankverbindung nicht mit und liefert.
Nach Erhalt der Ware teilt der Verkäufer dem Käufer mit, dass er den Kaufpreis nicht zahlen müsse (z. B. aus Kulanzgründen).

Ist diese Willenserklärung bindend, sprich der Verkäufer hat keine Möglichkeit, dann doch noch eine Rechnung zu stellen?
In dem Fall liegt der Verzicht per Email vor.


Mathias

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