Aufenthaltserlaubnis nach Trennnung

Von: , Frage gestellt am Do, 15. Jun 2006

Guten Abend allerseits,
folgende Situation:
Frau A ( ausländische Studentin aus einem nicht EU-Staat) ist mit Herrn B(ausländischer Student, unbefristete Aufenthaltserlaubnis) seit 1 1/2 Jahren verheiratet. Beide haben ein Kind, das die gleiche Bürgerschaft hat, wie seine Mutter. Frau A ist beurlaubt und bezieht ALG II, Herr B bekommt Ausbildungsförderung. Frau A hat zur Zeit ein gemischtes Visum-
Familiennachzug und Studium.
Die Frage ist:
Im Falle einer Trennung, würden sie und ihr Kind eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bekommen, oder werden sie abgeschoben? Sollte sie sich trennen wollen, was genau soll sie in Betracht ziehen? Aufenthaltsbestimmungsrecht? Sorgerecht? Frau A ist Festangestellte in einem Gastronomiebetrieb ( Momentan in Erziehungsurlaub).Wenn sie sich trennen würde, darf sie dann weiterhin Hilfe vom Staat beziehen z.B. ALG II, Betreuungskostenbeihilfe, Kindergeld, Wohngeld usw.
Danke für alle Antworten.

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
    Re: Aufenthaltserlaubnis nach Trennnung

    Im Falle einer Trennung, würden sie und ihr Kind eine
    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bekommen, oder werden
    sie abgeschoben?
    Das kann man beim zuständigen Ausländeramt erfragen. Wenn sie
    sich trennen würde, darf sie dann weiterhin Hilfe vom Staat
    beziehen z.B. ALG II, Betreuungskostenbeihilfe, Kindergeld,
    Wohngeld usw.
    Wenn sie sich legal hier aufhält, ja.

    Gruß
    Nelly

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