Urheberrechtsverletzung

Von: , Frage gestellt am Fr, 16. Jun 2006

Also... dann mal los...

Person A bekommt vom Anwalt(L) der Person B Post.
Darin steht, dass A das Urheberrecht verletzt hat.
Hierzu führt L an, dass A vor 2Jahren in einem Online-Forum einen Beitrag mit 3 Bildern hinterlassen hat, bei denen das Urheberrecht bei B liegt.
Des Weiteren wird A dazu aufgefordert eine Einstweiligeverfügung zu unterschreiben und 1200€ für die 3 urheberrechtlich geschützten Bilder zu zahlen.

Hierbei ist zu sagen, dass A zu dem Zeitpunkt der Beitragserstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte und zum Zeitpunkt der Klage gegen ihn nicht Erwerbstätig ist.

Bei den 3 Bildern handelt es sich um Fotos einer Person des öffentlichen Interesses. Zudem hat A diese Bilder von einer Seite heruntergeladen, auf der nicht vermerkt war, dass diese Bilder geschützt sind.

Die im Beitrag verwendeten Bilder befinden sich auf dem Webspace des A.

Frage ist nun, ob A die Kosten von 1200€ und 450€ Anwaltskosten zahlen soll oder ein Gerichtsverfahren (Streitwert ca. 3900€) durchgeführt werden soll:

Vielen Dank für Antworten.
Ich hoffe, ich habe alles korrekt beschrieben.

Viele Grüße

TheOneAndOnly

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 19 Minuten 1 hilfreich
    Re: Urheberrechtsverletzung

    Einstweiligeverfügung zu unterschreiben und 1200€ für die 3
    urheberrechtlich geschützten Bilder zu zahlen.
    Es handelt sich hier wohl um eine sog. Unterlassungserklärung. Einstweilige Verfügungen erlassen Gerichte. Hierbei ist zu sagen, dass A zu dem Zeitpunkt der
    Beitragserstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
    hatte
    Das ist ziemlich egal, außer dass Jugendstrafrecht im Falle einer Verurteilung zur Anwendung käme. und zum Zeitpunkt der Klage gegen ihn nicht Erwerbstätig ist.
    Vorteilhaft bei einer evtl. Verurteilung zu Tagessätzen. Bei den 3 Bildern handelt es sich um Fotos einer Person des
    öffentlichen Interesses.
    Das ist OK, aber Zudem hat A diese Bilder von einer
    Seite heruntergeladen,
    das ist ein Verstoß gegen das Deutsche Urheberrecht auf der nicht vermerkt war, dass diese Bilder geschützt sind.
    Das ist vollkommmen egal. Jegliche Bilder und andere Werke einer gewissen Schöpfungshöhe unterliegen in Deutschland AUTOMATISCH dem Urheberrecht. Die im Beitrag verwendeten Bilder befinden sich auf dem
    Webspace des A.
    Also sogar richtig gediebt. Frage ist nun, ob A die Kosten von 1200€ und 450€
    Anwaltskosten zahlen soll oder ein Gerichtsverfahren
    (Streitwert ca. 3900€) durchgeführt werden soll:
    Ich würde NUR die Unterlassungserklärung unterschreiben, auf einer detaillierten Kostenauflistung nur die aktuell aufgelaufenen Anwaltskosten (Erstberatung ca. 150 Euronen) bezahlen, den Rest auf einer Kopie durchstreichen und mit der Unterlassungserklärung zurückschicken (Kopie behalten!).


    Gruß

    Stefan

    http://abgemahnt.de und in http://google.de gucken

    • Antwort von nach 39 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Urheberrechtsverletzung

      Vielen Dank für die Antwort! Zudem hat A diese Bilder von einer
      Seite heruntergeladen,
      das ist ein Verstoß gegen das Deutsche Urheberrecht auf der nicht vermerkt war, dass diese Bilder geschützt sind.
      Das ist vollkommmen egal. Jegliche Bilder und andere Werke
      einer gewissen Schöpfungshöhe unterliegen in Deutschland
      AUTOMATISCH dem Urheberrecht.
      Dies gilt auch, wenn die Bilder dort zum Download angeboten werden?
      Wenn Person X also ein Bild auf seiner Seite zum Download anbietet, obwohl er nicht das Urheberrecht besitzt, macht sich die Person Y, die es runterläd und veröffentlicht trotzdem Strafbar?
      So wie: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"?

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: Urheberrechtsverletzung

        Wenn Person X also ein Bild auf seiner Seite zum Download
        anbietet, obwohl er nicht das Urheberrecht besitzt, macht sich
        die Person Y, die es runterläd und veröffentlicht trotzdem
        Strafbar?
        Selbst wenn die Bilder ausdrücklich als 'frei verfügbar' gekennzeichnet sind, kann eine Nutzung gegen das Urheberrecht verstossen. Ein entspr. Fall ist hier http://www.heise.de/ct/06/13/146/ dokumentiert.

        Gruss
        Schorsch

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Urheberrechtsverletzung

      Frage ist nun, ob A die Kosten von 1200€ und 450€
      Anwaltskosten zahlen soll oder ein Gerichtsverfahren
      (Streitwert ca. 3900€) durchgeführt werden soll:
      Ich würde NUR die Unterlassungserklärung unterschreiben, auf
      einer detaillierten Kostenauflistung nur die aktuell
      aufgelaufenen Anwaltskosten (Erstberatung ca. 150 Euronen)
      bezahlen, den Rest auf einer Kopie durchstreichen und mit der
      Unterlassungserklärung zurückschicken (Kopie behalten!).
      Ist es normal, dass Schadensersatzansprüche auch schon in der Abmahnung gegen eine Privatperson geltend gemacht werden?
      Auch dann, wenn der Abgemahnte ohne weiteres bereit wäre, die Bilder zu entfernen und durch die illegale Bunutzung der Bilder kein maretieller Vorteil entstanden ist?

      Viele Grüße und Vielen Dank

      TheOneAndOnly

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