Politikerbeschimpfung

Hallo Rechtskundige,

durch die höher ausgefallene MwSt-Erhöhung werden Politiker der Wahl-lüge und des Wahlbetrugs bezichtigt.

Sind diese Ausdrücke eigentlich gerechtfertigt? Denn Anspruch auf Erfüllung von Wahlversprechen hat man ja nicht, das weiß auch der Bürger, deshalb kann er ja eigentlich nicht belogen bzw. betrogen werden.

Kann das als persönliche Beleidigung ausgelegt werden, wenn man das einem Koalitionspolitiker persönlich an den Kopf wirft? Darf es allenfalls als Pauschalvorwurf verwendet werden?

Danke für Eure meinungen

Wolfgang D.

Sind diese Ausdrücke eigentlich gerechtfertigt?

Das ist billige Polemik. Wenn du aber mit der Frage wissen willst, ob im strafrechtlichen Sinn Betrug vorliegt: nein, natürlich nicht!

Denn Anspruch
auf Erfüllung von Wahlversprechen hat man ja nicht, das weiß
auch der Bürger, deshalb kann er ja eigentlich nicht belogen
bzw. betrogen werden.

Wieso kann er dann nicht belogen werden?

Kann das als persönliche Beleidigung ausgelegt werden, wenn
man das einem Koalitionspolitiker persönlich an den Kopf
wirft? Darf es allenfalls als Pauschalvorwurf verwendet
werden?

Jo, aber was hier die strafrechtliche Seite angeht, so muss sich ein Politiker schon einiges gefallen lassen, ehe es sich um eine strafbare Beleidigung handelt.

Levay