Ermittelungsverfahren seit 2000-ohne Folgen?
Von: , Frage gestellt am Di, 20. Jun 2006
Liebe Wissende,
bitte Eure Meinung zum folgenden Fall:
die Stadtverwaltung teilt jemandem mit, daß sein Antrag auf xxxx nicht weiter bearbeitet werden kann, weil bei der Staatsanwaltschaft von weit entfernten Stadt ein Verfahren (Betrug & Hehlerei) anhängig ist.
Deshalb ruht der Antrag solange bis das Verfahren abgeschlossen ist. Soweit so gut aber:
Der Betroffene kennt kein Verfahren oder Beschuldigung und auch keine Unregelmäßigkeit - keine einzige Straftat.Nun hat er unverzüglich die Staatsanwaltschaft angeschrieben und seine Person und kurzen Lebenslauf dazu; denn womöglich ist das eine Verwechslung.
Wie kann denn sowas passieren? Hätte der Betroffene nicht in letzten 6 Jahren davon was gehört?
Welche Handhabe hat nun der Betroffene?
Danke für Eure Kommentare.
Gruß
Raja
