Mietminderung
Von: , Frage gestellt am So, 10. Sep 2000
Hallo liebe Experten und Expertinnen,
ich hätte folgende Frage. Darf ich eine Mietminderung einleiten wenn Fenster nicht schließen ? Es handelt sich hier um eine Altbauwohnung in der 1998 nur teilweise die desolaten Fenster ausgetauscht wurden. Es wurde versprochen daß der Rest der Fenster wieder im Herbst 1999 Ausgetausch wird, aber nichts geschah. Nach mehrmaligen Bitten bei der Hausmeisterei wurden wir an die Hausverwaltung verwiesen die sich nach 2xigen Anschreiben in Schweigen hüllten. Ich hatte im 2. Schreiben schon mit einer Mietminderung gedroht. Reaktion gleich Null.
Es muß noch dazu gesagt werden, daß die Fenster sehr alt sind, und sich teilweise gar nicht fest verschließen lassen. Dies verursacht natürlich im Winter erhöhte Heizkosten.
Ist es nun rechtlich erlaubt eine Mietminderung durchzuführen, in welcher Höhe, oder gibt es andere Druckmittel daß die Fenster ausgetausch werden.
Vielen dank für Eure Hilfe Gruß Gerd
