Hallo alle zusammen,
kann mir jemand bei dem leidigen Thema weiterhelfen?
Gibt es Urteile, Lösungen o. anderes zu dem o.g. Problem?
Bin für jede Hilfe dankbar.
Cia Andy
Hallo alle zusammen,
kann mir jemand bei dem leidigen Thema weiterhelfen?
Gibt es Urteile, Lösungen o. anderes zu dem o.g. Problem?
Bin für jede Hilfe dankbar.
Cia Andy
Hiho
nach meinem Wissen stellt dies erstaml keinen Verkahrsunfall im Sinne der Definition dar. Daher bin ich der Meinung müßtest du den enstandenen Schaden bei dem Halter der Katze einklagen
( Privatrechtlich ). Das maximale was die Polizei dabei machen kann, ist einen Personalienaustausch der beiden Parteien herbeizuführen. Um den Rest muß sich dann dein Anwalt kümmern.
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Moin!
So einen Fall gab es unlängst in der idyllischen Kleinstadt Lüneburg. Da hat Nachbar´s Katze einen Porsche zerkratzt. Nun muß die arme Mieze im Haus bleiben (bzw. eingezäunter Garten).
Sollte also keine Problem für Dich sein, den Schuldigen zu belangen.
Have fun
Manuel
Habe irgendwo was von so einen Fall gelesen.
Du musst zwar dulden, daß das Tier auf deinem Auto sitzt (*hehe schön warm und so*), jedoch für Schäden am Fahrzeug haftet der Eigentümer, da du eine Beschädigung nicht dulden musst.
Ivo
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Hallo Andy!
Das dürfte doch eine ganz einfache Sache sein. Der Besitzer der Katze, die das Auto zerkratzt, bezahlt. Wenn er hat, über seine Haftpflicht.
Du mußt natürlich beweisen, daß es d i e Katze war!!
Eines wundert mich doch sehr, vor einigen Wochen wurde das gleiche Thema behandelt und ich gab auch diese Antwort. Ich wurde aber von den meisten zur Schnecke gemacht, da Katzen angeblich keinen Lack zerkratzen können.
Mal sehen, ob Du diese Antworten auch noch bekommst!
Gruß Werner
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Soweit ich das beurteilen kann, haftet in Deutschland nach § 833 BGB der Tierhalter für Beschädigung von Sachen. Du musst nur beweisen können, dass die Schäden genau von DIESER Katze verursacht worden sind. Eine Anzeige hätte keinen Sinn - da müsstest du schon, falls der Tierhalter keinen Ersatz leistet, vor Gericht gehen.
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Das Lüneburger Urteil hab ich auch gesehen, ob das ein Porsche war weiß ich nicht. Habe aber noch ein anderes Urtei gesehen bei dem es sich um einen Porsche handelte, Amtsgericht Celle vom 21. Juli 1998, hier mußte der Besitzer der Katze NICHT zahlen. Dies verdankte er dem Sachverständigen, wobei es wohl sicher auch auf die genauen Schäden ankommt.
By Andy
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Hallo Werner,
danke fuer den Beitrag. Ich habe bevor ich gepostet habe im Archiv gesucht aber nichts gefunden. Wie kann ich die damaligen Postings wieder finden?
By Andy
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