Falschparker auf privaten Parkplatz

Ein fremder PKW steht auf einem privaten Parkplatz.
Dieser Parkplatz befindet sich auf Privatgelände, es ist nicht eingezäunt aber durch eine Schild „Parken Verboten etc.“ gekennzeichnet.
Der Eigentümer kommt zurück erkennt das ein fremder PKW auf seinen eigenen Parkplatz steht, und er parkt sich hinter diesen (immer noch auf seinem Grundstück).
Kann der fremde PKW Besitzer ihn wegen Nötigung anzeigen?
Wenn ja, könnte dann der Eigentümer diesen wegen Hausfriedensbruch anzeigen?

Was würde dann passieren?

Hallo!

Kann der fremde PKW Besitzer ihn wegen Nötigung anzeigen?

Ja.

Wenn ja, könnte dann der Eigentümer diesen wegen
Hausfriedensbruch anzeigen?

Ja.

Was würde dann passieren?

Dann würde der Staatsanwalt sich überlegen, ob es Sinn macht, das zu verfolgen, oder ob er von der Erhebung der Klage nach § 153 StPO absieht.
Wenn der Grundstückseigentümer einfach den Pkw abschleppen ließe, bräuchte er sich derartige Fragen nicht zu stellen, bliebe auf dem Boden des Rechts und hätte nur das Problem, dass er hinter den Kosten für den Abschlepper herlaufen müsste.
Billiger ist vielleicht ein Tor zu montieren :wink:

Gruß,

Florian.

Servus!

Kann der fremde PKW Besitzer ihn wegen Nötigung anzeigen?

Ja.

Ruhig Blut. Wenn der Zuparker in der Nähe bleibt und gewährleistet ist, dass er in zumutbar kurzer Zeit an Ort und Stelle ist, um den Falschparker mit ein paar ausgewählten Tiernamen zu versehen und dann freizulassen, liegt keine Nötigung vor.

Der Rest der Antwort ist goldrichtig. Man könnte noch einen flammenden Appell hinterherschicken, unsere Staatsanwaltschaften nicht mit jedem Mist zu behelligen.

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Kann der fremde PKW Besitzer ihn wegen Nötigung anzeigen?

Ja.

Ruhig Blut. …

Hallo worldwidefab,
anzeigen kann er immer. Ob es sinnvoll ist, ist eine andere Frage.
Grüße
Ulf

Nabend!

anzeigen kann er immer. Ob es sinnvoll ist, ist eine andere
Frage.

Hier wäre vielleicht noch die Bemerkung angebracht, dass dem Anzeigenden unter Umständen auch die Kosten des verfahrens sowie die Auslagen des Angezeigten auferlegt werden können!

Abgesehen davon ist der Parkplatz nicht eingezäunt und darum auch kein befriedetes Besitztum, und ergo liegt auch kein Hausfriedensbruch vor.

Levay

OT: Zaun + Hausfriedensbruch

nicht eingezäunt und darum
auch kein befriedetes Besitztum, und ergo liegt auch kein
Hausfriedensbruch vor.

Heißt das, wenn man sein Grundstück nicht einzäunt darf automatisch jeder drübertrampeln wie er will?

Interessierte Grüße,
Sue

Hallo Sue,

nein, das heißt nur, dass der Tatbestand von § 123 StGB („befriedetes Besitztum“) nicht erfüllt ist.

Levay

Hallo Levay,

nein, das heißt nur, dass der Tatbestand von § 123 StGB
(„befriedetes Besitztum“) nicht erfüllt ist.

also was kann man - ohne Zaun um das Grundstück - tun, wenn einem jemand durch die Büsche stapft?

Ich meine jetzt natürlich nicht ihn zu bitten, das zu lassen sondern rechtlich. Auf welcher Grundlage kann man jemanden / etwas aus dem eigenen Garten entfernen, wenn Hausfriedensbruch nicht gegeben ist?

Grüße,
Sue

Zivilrechtlich.

Levay

Danke dir & Grüße,

Sue

Abgesehen davon ist der Parkplatz nicht eingezäunt und darum
auch kein befriedetes Besitztum, und ergo liegt auch kein
Hausfriedensbruch vor.

Wenn jetzt ein Tor offen steht aus irgendwelchen Gründen es sind Parkplätze für z. B. Arbeiter Bedienstete vorhanden. Irgendwer stellt sich rein. Das Tor wird automatisch um eine bestimmte Uhrzeit verschlossen. Was passiert dann? Ist es dann Hausfriedensbruch?
Mir sind solche Art von Parkplätzen bekannt. z. B. bei Unternehmen.

Hallo!

Wenn jetzt ein Tor offen steht aus irgendwelchen Gründen es
sind Parkplätze für z. B. Arbeiter Bedienstete vorhanden.
Irgendwer stellt sich rein. Das Tor wird automatisch um eine
bestimmte Uhrzeit verschlossen. Was passiert dann? Ist es dann
Hausfriedensbruch?

Es ist auch Hausfriedensbruch, wenn das Tor offen ist. Es muss keine lückenlose Umzäunung vorhanden sein.