Endabrechnung

Von: , Frage gestellt am Mo, 11. Sep 2000

Hallo zusammen, ich weiss nicht ob mein Vermieter zu viel Geld hat, aber ich habe schon seit ca. 5 Jahren keine Jahresendabrechnung mehr bekommen, für z.B Wasser, Flurlicht, Müllabfuhr. Nun könnte es ja passieren das er die Kosten für die Jahre auf einen Schlag haben will. (habe sowas im Haus gehört). Darf der Vermieter das? Oder hätte ich mich melden müssen?
Besten Dank schonmal
Gruß an alle
Pädda

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Endabrechnung

    Hallo Peter,
    ob eine Jahresabrechnung erstellt werden muss, hängt von der Vereinbarung im Mietvertrag ab. Forderungen aus Mietnebenkosten verjähren m.W. nach 4 Jahren - übrigens in beide Richtungen! Wer sagt denn, dass die Vorauszahlungen nicht höher waren als die tatsächlichen Kosten???
    Gruß
    wolle

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Endabrechnung

      stimmt, soweit habe ich gar nicht gedacht

      danke
      Peter [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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