Rabattgesetz
Von: , Frage gestellt am Mo, 11. Sep 2000
Hallo liebe Leser,
das Rabattgesetz erlaubt doch einen Rabatt, höchstens von 3%.
Meine Frage : darf man einen Mengenrabatt geben z.B von 10%, oder muß ich diesen Mengenrabatt anders titulieren, z.B Preisnachlass o.Ä. damit es keinen Ärger gibt.
Ich danke für jede fachliche Beratung.
Gruß Gerd
