Rabattgesetz

Von: , Frage gestellt am Mo, 11. Sep 2000

Hallo liebe Leser,
das Rabattgesetz erlaubt doch einen Rabatt, höchstens von 3%.
Meine Frage : darf man einen Mengenrabatt geben z.B von 10%, oder muß ich diesen Mengenrabatt anders titulieren, z.B Preisnachlass o.Ä. damit es keinen Ärger gibt.
Ich danke für jede fachliche Beratung.
Gruß Gerd

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 53 Minuten hilfreich
    Re: Rabattgesetz

    Hallo Gerhard,

    die Frage wäre: WOFÜR willst Du einen Rabatt in Höhe von z. B. 10 % anbieten? Geht es tatsächlich um einen Mengenrabatt oder um etwas anderes? Möglichkeiten gibt es nämlich durchaus (anderstitulierte).

    Viele Grüße

    Tessa

  2. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Rabattgesetz

    Aus Kundensicht:

    Wie wär´s, wenn Du 4% unter den marktüblichen Preisen bleibst? Alle insektenschutzbedürftigen Interessenten kommen sofort angerannt, weil Du preiswerter bist als die Konkurrenz. Du selbst mußt Dich nicht mit dem mühsamen deutschen Rabattgesetz auseinander setzen. Der Kunde verdient ohne langes Spektakel 1%, Du verdienst 6%.

    Yo, schon klar, ziemlich einfach gedacht. Aber eine schöne Illusion. Schade, daß ich nicht mehr helfen konnte.

    Gruß, Andreas [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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