Vermieter im Garten
Von: , Frage gestellt am Mo, 11. Sep 2000
Hallo!
Ich habe eine EG-Wohnung gemietet zu der auch ein Garten mit alleinigem Nutzungsrecht gehört. Allerdings stehen an der 2,20m hohen Metallgittertür zum Garten die Mülltonnen des Hauses. Im Hausflur hängt ein Schlüssel für diese Tür damit die anderen Mieter des Hauses zu den Mülltonnen kommen können. Soweit kein Problem. Um in den eigentlichen Garten zu kommen und somit auch zu meiner Terrasse muss man ein paar Meter zwischen Haus und Umzäunung entlanggehen.
Nun ist es schon vorgekommen dass plötzlich mein Vermieter einfach im Garten an meiner Terrasse stand, selbst wenn ich nicht da war und er sich vorher nicht angemeldet hat. Er hat übrigens auch einen eigenen Schlüssel für die Gartentür.
Nun plane ich den Gang mit einem Sichtschutzelement von dem Garten abzutrennen. Diese Element soll als Tor ausgelegt werden und von innen mit einem Riegel, ggf. auch einem Vorhängeschloss verschlossen werden. Das soll auch gleichzeitig verhindern, dass mein Hund zu den Tonnen kann und die anderen Mieter erschreckt.
Nun meine eigentlich Frage:
Darf ich ohne Genehmigung des Vermieters dieses Element aufstellen und darf er eigentlich den Schlüssel für das Tor haben?
Besten Dank für die Mühe!
M. Herrmann
