GEZ - Was wenn man aussteigt?

Von: , Frage gestellt am Di, 12. Sep 2000

GEZ-Gebühren sind heftig. Wie ist die Rechtslage wenn man TV abmeldet?
Stimmt es, dass die GEZ beim ersten Besuch schon mit Hausdurchsuchungsbefehl antritt? Oder muss der Besuch angemeldet werden?
Reicht ein empfangsbereites TV aus um zahlungspflichtig zu werden?
Werden die Gebühren entsprechend dem Alter des TV-Gerätes zurückgerechnet und erhoben?
Wird mit High-Tech der Betrieb eines TV-Gerätes geortet?
Wann sind wir diese drückende Abgabenlast endlich los?

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Stunden hilfreich
    Re: GEZ - Was wenn man aussteigt?

    Holla GEZ-Gebühren sind heftig. Wie ist die Rechtslage wenn man TV
    abmeldet?
    Stimmt es, dass die GEZ beim ersten Besuch schon mit
    Hausdurchsuchungsbefehl antritt? Oder muss der Besuch
    angemeldet werden?
    Hm, ich glaube, die kommen mitten in der Nacht mit einem SEK :)

    Also, ist zwar schon her, aber ich hab damals einfach abgemeldet. Es kamen dann zwar haeufig die ueblichen Briefe, aber zu Hause ist kein "Mitarbeiter" (zumindest nicht deswegen :( ) erschienen, um alles nachzupruefen... Reicht ein empfangsbereites TV aus um zahlungspflichtig zu
    werden?
    Ja, und nicht nur TV, jedes Geraet, mit dem du ein Programm empfangen kannst, zaehlt (Tunerkarte im PC, Videorekorder, usw.) Werden die Gebühren entsprechend dem Alter des TV-Gerätes
    zurückgerechnet und erhoben?
    Hm, wie meinst du das jetzt? Wenn du irgendwie erwischt wirst, ein nicht angemeldetes Geraet zu betreiben? Prinzipiell musst du die Gebuehren fuer den Zeitraum nachzahlen, aber wie will man das feststellen?
    Dazu weiss ich aber nicht mehr, ich tippe mal darauf, dass die GEZ beweisen muss, wie lange du schon schwarzsiehst... Wird mit High-Tech der Betrieb eines TV-Gerätes geortet?
    Auch wenn es theoretisch mit viel Aufwand moeglich waere...
    Nein. Wann sind wir diese drückende Abgabenlast endlich los?
    Sobald es nur noch Pay-per-View gibt?

    Achja, suche doch einfach im Archiv, das Thema war hier schon oft... (z.B. Rechte der GEZ-Kopfgeldjaeger)

    Gruss, Lutz

    • Antwort von nach 18 Stunden hilfreich
      Re^2: GEZ - Was wenn man aussteigt?

      Wann sind wir diese drückende Abgabenlast endlich los?
      Sobald es nur noch Pay-per-View gibt?

      Ich erinnere mich da dunkel an ein gelesenes Urteil zum Thema Poliziefunk. Demnach hat der Anbieter einer Frequenz dafür zu sorgen, daß sie nicht gegen seinen Willen empfangen werden kann, wenn er es wünscht. Wenn man dies auf das Fernesehen überträgt heißt das doch wohl folgendes. Möchte ich mein Fernsehprogramm nicht frei und kostenlos zugänglich machen, muß ich es verschlüsseln.
      Ein weiterer Punkt wäre da auch noch zu nennen. Begründung der öffentlichen Kanäle ist die Gewährleistung einer freien Meinungsbildung durch das Volk. Umkehrschluss wäre doch aber, keine Lust/Möglichkeit auf Gebührenzahlung hätte Nichtempfang aller Kanäle zur Folge. Werde ich nicht hierdurch erst an meiner Meinungsbildung gehindert? Darf sich nur Meinung bilden, wer bereit ist, knapp 30 DM pro Monat zu zahlen?

      HomerJ

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: GEZ - Was wenn man aussteigt?

      Danke für die Antworten,
      mich wundert es dass bei so viel Geld die GEZ so machtlos reagiert.
      Aber hier gilt wohl: Probieren geht über Studieren.

  2. Antwort von nach 23 Stunden hilfreich
    Re: GEZ - Was wenn man aussteigt?

    Erstens: Lockermachen!
    Zweitens: Abmelden und Zahlung einstellen!
    Drittens: Schriftliche Papiertiger-Reaktion abwarten und ignorieren!
    Viertens: Nicht auf die Tricks reinfallen, falls doch mal einer vor der Tür steht und direkt Einlaß begehrt! Ist aber sehr unwahrscheinlich.
    Fünftens: TV-Gerät aber vorher auch wirklich abschaffen bzw. unbrauchbar machen, gelle? Sonst wäre es ja Betrug.
    Sechstens: Nicht alles glauben, was man so an "Horrorszenarien" hört und liest.

    Andreas [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
    Re: GEZ - Was wenn man aussteigt?

    Du musst einen GEZ Menschen niemals in Deine Wohnung lassen, dazu hat er keinerlei handhabe, die sind rechtlich machtlos.
    Also wenn er klingelt, wünsche ihm einen schönen Tag und schliesse die Tür wieder.

    Die haben keine rechtliche Handhabe. Machtlos! Wer zahlt ist selber schuld!

    Stimmt es, dass die GEZ beim ersten Besuch schon mit Hausdurchsuchungsbefehl antritt? Oder muss der Besuch
    angemeldet werden?
    ?

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