Gültigkeit des Halteverbotsschildes
Von: , Frage gestellt am Di, 12. Sep 2000
Hallo,
habe neulich ein Knöllchen für falsches Parken bekommen. Folgende Situation in unserem Wohngebiet:
Halteverbotsschild [A] steht am Anfang der Strasse, dann ca. 10 m Strasse, danach etwa 30m Parktaschen [B] (quer) zur Strasse. Danach noch gut 50m Rest der Strasse. Ich parkte bei [X]. Also etwa so:
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A------------|_|_|_|_|_|B|_|_|_|_|_|_|---------X-----------------
So, dazu meine Frage - kann es sein, dass so ein Schild auch noch an der Stelle X gilt. Vor allem die Unterbrechung durch die Parktaschen B sind für mich ein Indiz dafür, dass das Schild nicht mehr gilt. Vor allem ist die Strasse ziemlich breit für ein Wohngebiet. Theoretisch könnten dort sogar fast 3 LKW's nebeneinander fahren.
Hat man bei einem Einspruch eine Möglichkeit, Recht zu bekommen? Dazu kommt noch, dass das Schild ganz plötzlich da war! Ich parke dort seit mind. 4 Jahren! Ausserdem verstehe ich nicht, warum auch Halteverbot. Waere OK, für den Anfang der Strasse - dort ist es immer eng. Aber dann wie schon oben gesagt, ist die Strasse breit ohne Ende!
Danke!
