Gültigkeit des Halteverbotsschildes

Hallo,

habe neulich ein Knöllchen für falsches Parken bekommen. Folgende Situation in unserem Wohngebiet:
Halteverbotsschild [A] steht am Anfang der Strasse, dann ca. 10 m Strasse, danach etwa 30m Parktaschen [B] (quer) zur Strasse. Danach noch gut 50m Rest der Strasse. Ich parkte bei [X]. Also etwa so:


A------------|_|_|_|_|_|B|_|_|_|_|_|_|---------X-----------------

So, dazu meine Frage - kann es sein, dass so ein Schild auch noch an der Stelle X gilt. Vor allem die Unterbrechung durch die Parktaschen B sind für mich ein Indiz dafür, dass das Schild nicht mehr gilt. Vor allem ist die Strasse ziemlich breit für ein Wohngebiet. Theoretisch könnten dort sogar fast 3 LKW’s nebeneinander fahren.
Hat man bei einem Einspruch eine Möglichkeit, Recht zu bekommen? Dazu kommt noch, dass das Schild ganz plötzlich da war! Ich parke dort seit mind. 4 Jahren! Ausserdem verstehe ich nicht, warum auch Halteverbot. Waere OK, für den Anfang der Strasse - dort ist es immer eng. Aber dann wie schon oben gesagt, ist die Strasse breit ohne Ende!

Danke!

Das Halteverbot gilt grundsätzlich für die gesamte Straßenseite, jeweils bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung. Die Verbotsstrecke kann darüber hinaus durch weiße Pfeile in der Beschilderung weiter eingeschränkt werden. Einstellplätze innerhalb der Verbotsstrecke dagegen sind für das Halteverbot ohne Bedeutung. Nachzulesen ist all das in § 41 Abs. 2 Nr. 8 StVO.

Außerdem frage ich mich, wie ein Verbotsschild „ganz plötzlich“ auftauchen kann… :wink:

Mit freundlichen Grüßen,

A. Tillmann

Hallo,
ist es sicher, dass das Halteverbot sich auf die gesamte Straßenseite bezieht…? (Ich hatte da „Sichtbereich das Schildes“, 25m in beide Richtungen… in Erinnerung.) Denn ansonsten müsste ich ja evtl. am Anfang einer Straße, (die vielleicht auch noch kurvig ist…), wenn ich dort parke oder halte, diese bis zur nächsten Kreuzung abschreiten, um mich zu vergewissern, dass nicht doch ein entsprechendes Verbotsschild dort steht. Kann das sein…? Wirklich…?
MfG
Michael Zettler

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Grundsätzlich ja

Denn
ansonsten müsste ich ja evtl. am Anfang einer Straße, (die
vielleicht auch noch kurvig ist…), wenn ich dort parke oder
halte, diese bis zur nächsten Kreuzung abschreiten, um mich zu
vergewissern, dass nicht doch ein entsprechendes Verbotsschild
dort steht. Kann das sein…? Wirklich…?

Tach auch,
Die Rechtsprechung „mutet zu“, eine Strecke von 150m zurückzugehen, um sich zu vergewissern, dass kein Haltverbot aufgestellt ist.
Dabei weiß doch jeder, dass 150m heutzutage schon fast unzumutbar sind :wink:

Gruß
Hans-Werner Thiemann